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Sechste Runde AOK-Arzneimittelrabattverträge: Erste Zuschläge für Wirkstoffe erteilt

Geschrieben am 04-01-2011

Berlin (ots) - Die AOK hat über erste Zuschläge für die sechste
Tranche der bundesweiten Arzneimittelrabattverträge entschieden. Die
betreffenden Pharmahersteller wurden bereits am 23. Dezember vorab
informiert. Für 28 der insgesamt 87 ausgeschriebenen Wirkstoffe und
Wirkstoffkombinationen konnten Zuschläge erteilt werden. Viele davon
betreffen Arzneimittel der dritten Vertragstranche, die Ende Mai 2011
ausläuft. In den sieben Gebietslosen wurden damit nach Ablauf der
gesetzlichen Wartepflicht am Montag (03. Januar 2011) insgesamt 188
Einzelverträge geschlossen. Die neuen Verträge haben eine Laufzeit
von Juni 2011 bis Ende Mai 2013. Die für die sechste Vertragsrunde
ausgeschriebenen Wirkstoffe werden laut AOK-Angaben jedes Jahr rund
100 Millionen Mal AOK-Versicherten verordnet. Das AOK-Umsatzvolumen
liegt bei rund 2,4 Milliarden Euro jährlich. Zu den wirtschaftlich
besonders bedeutsamen Wirkstofen zählen Omeprazol (gegen eine
Überproduktion von Magensäure) und Simvastatin (zur Senkung der
Blutfettwerte). "Wir haben bei dieser Ausschreibung noch stärker die
Belange mittelständischer und kleiner pharmazeutischer Unternehmen
berücksichtigt", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK
Baden-Württemberg und bundesweiter Chefunterhändler bei den
AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen. "Die Zahl der
Ausschreibungsregionen (Gebietslose) haben wir von bisher fünf auf
sieben erweitert. Außerdem konnten die Unternehmen erstmals Angebote
für Arzneimittel abgeben, die sie selbst derzeit noch nicht auf dem
Markt anbieten", so Hermann. Je Gebietslos setze die AOK weiterhin
bei jedem Wirkstoff exklusiv auf einen Bieter als Vertragspartner.
Damit werde für die AOK-Versicherten über zwei Jahre Kontinuität in
der Arzneimittelversorgung garantiert.

Für die Wirkstoffe, für die bisher noch keine Zuschläge erteilt
werden können, gebe es Nachprüfverfahren: "Mit dem am 01. Januar in
Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes hat
die Koalition den pharmazeutischen Unternehmen leider neue
Möglichkeiten für juristisches Störfeuer gegen die Rabattverträge
eröffnet. Die Hersteller können gerichtlich längst geklärte
Sachverhalte jetzt neu vor die Zivilgerichte bringen. Frühere
Entscheidungen der Sozialgerichte müssen nicht berücksichtigt werden.
Dies nutzen Pharmaunternehmen aus und versuchen das erfolgreiche
Instrument der Rabattverträge wieder kaputt zu prozessieren",
verdeutlicht Hermann.

Trotzdem zeigt sich Hermann letztlich optimistisch: "Wir haben
alle notwendigen rechtlichen Schritte für schnelle Entscheidungen
eingeleitet und sind zuversichtlich, auch für die verbliebenen
Wirkstoffe rechtzeitig Verträge abschließen zu können. Bei den
bisherigen Ausschreibungsverfahren sind bereits über 80 solcher
Vergabenachprüfungen klar zu Gunsten der AOK entschieden worden", so
Hermann.

Hinweis an die Redaktionen:

FAQs zu den AOK-Rabattverträgen gibt es im Internet unter
www.aok-presse.de oder www.aok-bw-presse.de .



Pressekontakt:
Udo Barske
Pressesprecher
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de


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