| | | Geschrieben am 20-12-2010 Beendigung der Ausstrahlung von Das Erste über den Satelliten Hotbird
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 Stuttgart (ots) - Beendigung der Ausstrahlung von Das Erste über
 den Satelliten Hotbird
 
 Die Berichterstattung über den Fernsehempfang für Soldaten in
 Afghanistan sorgte heute für einige Irritationen und erweckt in
 weiten Teilen einen falschen Eindruck.
 
 Die Ausstrahlung von Das Erste über den Satelliten
 Hotbird/Eutelsat wurde bereits im Juni 2010 eingestellt, da die
 Nutzung dieses zusätzlichen Angebots in Deutschland kaum noch
 nachgefragt wird. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte waren
 angesichts der Sparbemühungen für diese Entscheidung ausschlaggebend.
 Für eine weitere Ausstrahlung über Hotbird/Eutelsat hätte die ARD
 einen Betrag von knapp einer Million Euro pro Jahr zahlen müssen.
 
 Betroffen von der beendeten Ausstrahlung über Hotbird/Eutelsat
 sind leider auch alle, die im Ausland bisher Das Erste über diesen
 Weg empfangen haben, neben Soldaten in Afghanistan also auch
 Urlauber, Diplomaten, Beschäftigte im Ausland und nicht zuletzt die
 eigenen ARD-Korrespondenten. Für den Auslandsrundfunk hat der
 Bundesgesetzgeber eigens die Deutsche Welle geschaffen. Zudem können
 ARD-Angebote auch über das Internet genutzt werden, etwa über
 www.tagesschau.de oder die Mediatheken.
 
 Gern würde die ARD der Bundeswehr Sendungen zur direkten
 Weitersendung überlassen. Dies ist aus urheberrechtlichen Gründen
 nach jetziger Gesetzeslage allerdings problematisch. Die Sendungen
 können Foto- und Filmmaterial enthalten, das von Drittanbietern
 stammt und für das die ARD keine Rechte zur Weitergabe und
 Ausstrahlung über bundeswehreigene Sender hat. Leider hängt es daher
 aufgrund der urheberrechtlichen Bestimmungen (die immerhin
 strafbewehrt sind) nicht vom Willen der ARD ab, die von der
 Bundeswehr gewünschte Lösung umzusetzen. Unabhängig davon ist die ARD
 für jede Lösung offen, die sie nicht dem Risiko aussetzt, gegen
 gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.
 
 Der Bundeswehr wurde bereits vor knapp zwei Jahren die Übernahme
 von Sendungen angeboten mit dem Hinweis, dass die Drittrechteprüfung
 dann seitens der Bundeswehr vorgenommen werden muss. Dieses Angebot
 gilt nach wie vor.
 
 Für die Bundeswehr könnten sich auch Möglichkeiten zur
 Weitersendung durch entsprechende Regelungen in den
 Stationierungsverträgen ergeben.
 
 Es trifft zu, dass auch bei Soldaten im Auslandseinsatz
 Rundfunkgebührenpflicht besteht, wenn sie ihre Geräte in Deutschland
 nicht wirksam abgemeldet haben. Eine Abmeldung setzt aber voraus,
 dass die Geräte in Deutschland nicht mehr vorhanden sind. Wir haben
 hier kein Ermessen. In vielen Fällen werden die Geräte aber durch
 Angehörige der Soldaten in der gemeinsamen Wohnung genutzt.
 
 Originaltext:         ARD Radio & TV
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29876
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29876.rss2
 
 Pressekontakt:
 ARD-Pressestelle (SWR)
 Tel: 0711-929-1022 | pressestelle@ard.de
 
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