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Zuzahlungsbefreiungen für 2010 laufen aus / Versicherte können sich bei Kassen über Bescheinigungen für 2011 informieren

Geschrieben am 14-12-2010

Berlin (ots) - Gesetzlich versicherte Patienten sollten sich
rechtzeitig bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für
2011 erkundigen. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des
Kalenderjahres 2010 aus. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Ansonsten sind die Apotheken
gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen
einzusammeln und an sie weiterzuleiten - allein im Jahr 2009 waren es
1,7 Mrd. Euro.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
sind zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen bei vielen
Leistungen zuzahlen. Dabei belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn
Prozent des Preises des Arzneimittels, mindestens fünf Euro und
höchstens zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die jeweiligen
Kosten zu entrichten.

Nur bei Vorlage eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen
Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche
Zuzahlung geleistet werden. Ansonsten sind die Apotheken darauf
vorbereitet, jederzeit entsprechende Quittungen über geleistete
Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft
einzutragen.

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des
Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Menschen)
können sich Versicherte befreien lassen. Insgesamt sind 6,8 Millionen
Patienten in Deutschland befreit: 6,4 Millionen chronisch kranke
Menschen und 0,4 Millionen Patienten, die die Belastungsgrenze von 2
Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand:
2008).

Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des
Zuzahlungsbefreiungsrechners auf www.aponet.de ermitteln. Sobald die
Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann
man sich einen Befreiungsbescheid ausstellen lassen. Erfahrungsgemäß
bieten einzelne Krankenkassen ihren Versicherten schon zum Jahresende
einen Antrag für das Folgejahr an: Dafür infrage kommende Patienten
zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de


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