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Perlentaucher sieht sein Geschäftsmodell durch das BGH-Urteil vom 01.12.2010 nicht gefährdet

Geschrieben am 01-12-2010

Berlin (ots) - Als Rechtsanwälte des Online-Magazins
"Perlentaucher" geben wir Folgendes bekannt:

Mit gleichlautenden Urteilen vom 01.12.2010 hat der
Bundesgerichtshof zwei Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am
Main aufgehoben und zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main zurück verwiesen.

In den parallel geführten Rechtsstreitigkeiten ging es um die
Frage, ob die Lizenzierung der sogenannten "Perlentaucher-Notizen" an
Internet-Book-Shops wie "buecher.de" zulässig ist. Bei den
"Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen
("abstracts") verschiedener Feuilleton-Artikel der wichtigsten
deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter Allgemeine
Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese Form der
Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf
eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt
am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die
Klagen der Verlage zurückgewiesen.

Soweit zur Begründung der gleichlautenden Urteile des BGH bislang
nur eine Pressemitteilung des BGH vorliegt, kann hieraus gefolgert
werden, dass das Geschäftsmodell des "Perlentaucher" grundsätzlich
nicht mehr in Frage steht. So teilt der BGH mit, dass es
urheberrechtlich zulässig sei, den Inhalt eines Schriftwerks in
eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu
verwerten. Allerdings müsse für jede Zusammenfassung im Einzelnen
konkret geprüft werden, ob der "abstract" in sprachlicher Hinsicht
ausreichend Abstand zur Originalrezension halte, um für diesen Fall
zustimmungsfrei verwertet werden zu dürfen. Ob dieser Abstand im
Hinblick auf die streitgegenständlichen abstracts gewahrt sei, müsse
nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut und unter
Zugrundelegung der bislang noch nicht näher benannten Kriterien
überprüfen. Damit steht fest, der Versuch der Verlage, das
Geschäftsmodell des "Perlentaucher" aus rechtlichen Gründen zu Fall
zu bringen, gescheitert ist. Ob ungeachtet dessen einzelne
Rezensionen den erforderlichen Abstand im Einzelfall nicht wahren,
bleibt zu überprüfen.

Originaltext: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62754
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62754.rss2

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel. 030/88 00 15 0
Fax: 030/88 00 15 55
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de


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