Oh du unerträgliche: Wenn der Chef zur Weihnachtsfeier Firmenwagen und Gehaltserhöhung verspricht / Der Tag danach ist der Tag davor - Ratgeber aus Beck Verlag gibt Kniggetipps für Büroalltag
Geschrieben am 29-11-2010 |
München (ots) - Wenn jetzt die Zeit der Betriebsweihnachtsfeiern
beginnt, sollten Mitarbeiter und Führungskräfte gleichermaßen
aufpassen. "Gerade weil die Stimmung ausgelassen ist und meist viel
Alkohol fließt, kommt es so oft zu Fehltritten wie sonst kaum im
Berufsalltag", sagt Kai Oppel, Kniggetrainer und Autor des Buches
"Business Knigge" (Beck Verlag). Nicht nur während der
Weihnachtsfeier selbst, sondern auch an den Tagen danach ist Vorsicht
geboten. Sechs Tipps für einen gelungenen Aufritt.
1. Tipp: Richtiger Kleidungsstil
Da die Weihnachtsfeier ein festlicher Anlass ist, bleiben Jeans
und Pullover im Schrank. Angemessen sind Kostüme, Kleider, Anzüge und
Stoffhosen in gedeckten Farben. "Viele Unternehmen vermerken den
Dresscode heute auf der Einladungskarte. Wenn dem so ist, hält man
sich daran. Wer sich nicht sicher ist, kann sich bei seiner
Führungskraft nach dem geeigneten Outfit erkundigen", rät Oppel.
2. Tipp: Alkohol in Maßen
Die meisten Unannehmlichkeiten sind übermäßigem Alkoholkonsum
geschuldet. Die Betriebsweihnachtsfeier ist keine Kirmes. Jeder
sollte darauf achten, alkoholische Getränke nicht zu schnell zu
konsumieren und zudem ausreichend Wasser zu trinken. Das gilt für
Mitarbeiter wie für Führungskräfte. "Wer extrem betrunken ist, kann
lange erarbeitete Autorität in kürzester Zeit verspielen", sagt
Oppel. Er rät, am Ende der Weihnachtsfeier auf Hochprozentiges zu
verzichten und nach dem offiziellen Ende nicht weiter durch die
Straßen zu ziehen. Denn: Am nächsten Tag wird pünktliches Erscheinen
erwartet.
3. Tipp: Vorsicht am Tag danach
Immer wieder kommt es vor, dass Führungskräfte im alkoholisierten
Zustand Dinge versprechen oder Zugeständnisse machen. "Ob das
angebotene 'Du', eine in Aussicht gestellte Gehaltserhöhung oder eine
angedachte Beförderung: Niemand sollte seinen Chef bloß stellen,
indem er ihn am nächsten Tag darauf anspricht", sagt Oppel. Das
heißt: Wenn vor der Weihnachtsfeier gesiezt und die Brüderschaft im
offensichtlichen Rausch vollzogen wurde, wird auch am nächsten Tag
gesiezt. Erst wenn der Chef dann erneut das "Du" anbietet, gilt es.
Dann hilft die Ausrede: "Entschuldige bitte, ich habe mich noch nicht
daran gewöhnt."
4. Tipp: Tischmanieren fangen beim Thema an
Falls ein Buffet aufgebaut ist, wird gewartet, bis es durch den
Chef eröffnet wurde. Da für jeden genug da ist, gilt es, nicht zu
drängeln. "Auf dem Teller werden weder Berge gestapelt noch geht man
mit einem bereits benutzten Teller nochmals an das Buffet", erläutert
Oppel. Zu Tisch sollten die Gesprächsthemen genau bedacht werden:
Meckerei über den Job, Politik und sonstige schwierige Themen werden
ausgespart.
5. Tipp: Heiterkeit statt Zärtlichkeit
Es gibt keine verlässlichen Zahlen, wie viele Ehen ihren Ursprung
an einer Weihnachtsfeier haben. Es darf jedoch angenommen werden,
dass es weniger sind als wilde Knutschereien und One-Night-Stands,
die im Nachhinein ungeschehen sein sollen. "Eine Weihnachtsfeier ist
keine Orgie. Man sollte sich und auch Kollegen Zärtlichkeiten
ersparen, die lediglich auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind",
sagt Oppel. Wenn ein Kollege zu anhänglich wird, kann es helfen, mit
vielen verschiedenen Leuten zu sprechen.
6. Tipp: Herumtratschen unterlassen
Was Knigge bereits vor 200 Jahren formulierte, hat auch heute noch
Gültigkeit. Man möge sich um seine eigenen Belange kümmern.
"Besonders wenn sich andere zur Weihnachtsfeier nicht richtig
benommen haben, ist es keineswegs besser am nächsten Tag die
Entgleisungen genüsslich in der Teeküche auszudiskutieren", rät
Buchautor Oppel.
Buchtipp:
Business-Knigge: Die besten Tipps für stilsicheres Auftreten
Von Kai Oppel,
broschiert: 127 Seiten, Verlag: Beck Juristischer Verlag, Auflage: 2.
Auflage, ISBN-10: 3406593976,
6,80 Euro
Information für Redaktionen: Der Autor steht für Anfragen und
Interviews gerne zur Verfügung. Kontaktaufnahme bitte über
PR-Agentur.
Originaltext: Beck Juristischer Verlag
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fax: +49 (0)89. 548914-10
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