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Hahn Rechtsanwälte reicht Klage gegen UniCredit AG wegen fehlerhafter Beratung bei ALCAS-Medienfonds ein

Geschrieben am 15-11-2010

Bremen (ots) - Zahlreiche Anleger von Medienfonds mit
Schuldübernahmeverträgen haben bereits unliebsame Post vom Finanzamt
erhalten. Darin fordert die Behörde Steuernachzahlungen von den
Anlegern. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat jetzt für einen
Mandanten aus Bayern, der bereits im Mai entsprechende
Steuerbescheide erhalten hatte, Klage gegen die UniCredit AG beim
Landgericht München eingereicht. Mit der Klage nimmt der Kläger die
UniCredit AG wegen Falschberatung auf Schadensersatz, etwa
Freistellung von den Steuernachforderungen, in Anspruch.

Der Anleger hatte sich im Jahre 1999 nach Beratung der damaligen
HypoVereinsbank AG an dem von der ALCAS GmbH initiierten Medienfonds
MFP Munich Film Partners GmbH & Co. MI 2 Productions KG mit 100.000
DM beteiligt. Bei diesem Fonds hat die zum Konzern der UniCredit AG
gehörende Vereins- und Westbank AG die Schuld des Lizenznehmers, der
Paramount Pictures International, gegenüber der Fondsgesellschaft
übernommen. Die UniCredit AG ist über die ALCAS GmbH beziehungsweise
KGAL zudem mittelbare Mit-Initiatorin. Auch bei diesem Fonds vertritt
die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Barwert der
schuldübernommenen Zahlungen als Ertrag zu behandeln ist.

Nach Auffassung von Fachanwältin Dr. Petra Brockmann aus der
Kanzlei hrp hätte die Bank damals auf das steuerliche Risiko durch
die Schuldübernahmeverträge hinweisen müssen: "Nach unserer
Einschätzung sind auch die Emissionsprospekte unter anderem deshalb
unzureichend, weil nicht auf das mit der Schuldübernahme
einhergehende steuerliche Risiko hingewiesen wird." Da die
steuerliche Problematik von der Fondsverwaltung 2007 kommuniziert
wurde, empfiehlt Brockmann, "mögliche Schadensersatzansprüche prüfen
zu lassen und wenn nötig verjährungshemmende Maßnahmen zum Jahresende
einzuleiten."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) ist laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz. Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit über
20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die
Partner von hrp, Rechtsanwalt Peter Hahn und Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen"
Anwälten und sind beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
hrp hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart. Die Kanzlei
vertritt ausschließlich private und institutionelle Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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