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Neue Regelung geplant: Winterreifen werden Pflicht / Bußgeld und Punkt in Flensburg / Beratung bei allen Prüfstellen von TÜV Rheinland / Kein riskantes Spiel mehr mit Sommerreifen

Geschrieben am 09-11-2010

Köln (ots) - Schluss mit dem Fahren ohne Winterreifen bei
"Schneematsch, Schneeglätte, Reifglätte oder Glatteis": Das sieht ein
Änderungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums für die
Straßenverkehrsordnung vor. Wer ohne wintertaugliche Reifen fährt,
muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen - bei Behinderung
sogar 80 Euro und einem Punkt. Der bisherige Entwurf geht davon aus,
dass alle Reifen als wintertauglich anzusehen sind, die mit M + S
oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- oder
Ganzjahresreifen bezeichnet werden. Die Neuregelung soll Ende
November 2010 den Bundesrat passieren und danach umgesetzt werden. Ob
der komplette Entwurf übernommen oder noch geändert wird, ist offen.

Hintergrund für die Neuregelung ist das jährlich wiederkehrende
Bild: Autofahrer, die von einem Wintereinbruch überrascht werden und
auf spiegelglatter Straße die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren.
Über 6.000 solcher Unfälle mit Personenschaden zählte das
Statistische Bundesamt 2009. Viele Autofahrer verzichten darauf, ihr
Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Ein riskantes Spiel, denn auf
vereisten Flächen verlieren Sommerreifen schnell die Bodenhaftung.
Auch Antiblockiersystem und elektronische Stabilitätsprogramme
bleiben dann wirkungslos. Durch ihr stärkeres Profil von mindestens
vier Millimetern sowie die auf die Kälte angepasste Gummimischung
haften dagegen Winterreifen bei winterlicher Nässe, Schnee und Eis
erheblich besser auf der Fahrbahn. "Man sollte eigentlich schon im
Oktober, spätestens jedoch jetzt beim Auto auf Winterreifen wechseln
und diese bis Ostern nutzen", sagt Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Damit sind Fahrer dann auch
rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Verordnungsgeber schreibt
auch jetzt schon eine den Witterungsverhältnissen angemessene
Bereifung vor.

In den neuen Zulassungsbescheinigungen wird nur noch eine
Reifengröße aufgeführt. Gefahren werden dürfen jedoch alle die
Reifengrößen, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis positiv
geprüft wurden. Welche Größen das sind, ist in der
Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier) aufgeführt. Wenn diese
Erklärung nicht vorliegt, kann jede der 136 Technischen Prüfstellen
des TÜV Rheinland in Deutschland einen Vordruck erstellen, in dem
fahrzeugspezifisch die Serienreifen aufgeführt sind.

Vor der Montage sollten Autofahrer die Winterreifen genau prüfen.
Reifen mit Rissen oder Beulen, Pneus mit einem Profil von unter vier
Millimetern und Reifen, die älter als sechs Jahre sind, geben keine
ausreichende Sicherheit mehr. Bei Fremdkörpern im Reifen oder bei
Beschädigungen sollte eine Fachwerkstatt den Reifen überprüfen.
Außerdem ist nach der langen Lagerzeit eine Kontrolle des Luftdrucks
notwendig. Das Alter der Reifen lässt sich mit Hilfe der
"DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand der Reifen ermitteln. Die ersten
beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden
für das Jahr. Beispiel: "1308" steht für die Produktion in der 13.
Kalenderwoche des Jahres 2008.

Originaltext: TÜV Rheinland AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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