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Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im dritten Quartal 2010

Geschrieben am 04-11-2010

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im
dritten Quartal 2010 insgesamt 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Zehn davon
kommen aus dem Rundfunk-, 17 aus dem Telemedienbereich. Bei der
Aufsicht über den Rundfunk arbeitet die KJM Hand in Hand mit den
Landesmedienanstalten: Sie beobachten, prüfen und bewerten potenziell
problematische Rundfunkangebote und leiten dann der KJM die
entsprechenden Prüffälle zur Beschlussfassung zu. Im Internetbereich
unterstützen jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten die KJM
bei ihren Aufgaben: So treten jugendschutz.net oder auch die
Landesmedienanstalten bei der Annahme von Verstößen vorab an die
Anbieter heran und fordern, entsprechende Inhalte freiwillig
herauszunehmen. Auf diese Weise können viele Internet-Fälle ohne
aufwändiges Verfahren geklärt werden. Erst bei Nichtabhilfe oder in
besonders schweren Fällen schreitet die KJM ein. Indizierungen fallen
in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien (BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die
Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der
Telemedien zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge
stellen.

Rundfunk

In einem Fall stellte die KJM einen Verstoß wegen einfacher
Pornografie fest: Der Film "Akte Sexx", der im Nachtprogramm von Das
Vierte lief, besteht nach Auffassung der KJM zum Großteil aus
Sexszenen. Eine aufgesetzte, dünne Rahmenhandlung dient lediglich als
Vorwand, eine Sexszene an die andere zu reihen. Sie werden
minutenlang gezeigt sowie visuell und akustisch intensiv inszeniert.
Da aber die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) den Film
vorab für das Nachtprogramm freigegeben und bei ihrer Entscheidung
die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig
überschritten hatte, konnte die KJM keine Maßnahmen ergreifen.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige
(Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) stellte die KJM in folgenden vier
Fällen fest: In einer Tageszusammenfassung des Reality-Formats "Big
Brother", die Viva und RTL 2 im Tagesprogramm sendeten, fallen
drastische sexistische Äußerungen. Sie präsentieren stereotype
Geschlechterrollen, wobei das weibliche Rollenbild auf sexueller
Verfügbarkeit basiert. Ausschlaggebend für die Bewertung der KJM als
Verstoß gegen den JMStV war, dass hier besonders Kindern unter 12
Jahren Einstellungen nahe gelegt werden, die ihre psychosoziale und
psychosexuelle Entwicklung beeinträchtigen können.

Bei der Folge "Spurlos verschwunden" der Serie "Primeval -
Rückkehr der Urzeitmonster", die Pro Sieben im Tagesprogramm
ausstrahlte, sah die KJM in der Vielzahl von Grusel- und
Horrorelementen ein hohes Ängstigungspotenzial. Sie beginnt mit einer
bedrohlich wirkenden Eingangsszene und lässt den Zuschauer am Ende in
einer angstgeprägten ungelösten Situation zurück. Dieser durchgehende
Spannungsbogen kann - in Kombination mit gewaltgeprägten drastischen
Bildern - Kinder unter 12 nachhaltig ängstigen.

Eine Ausgabe des RTL 2-Wissensmagazins "Welt der Wunder" zum Thema
"Vampire", die im Tagesprogramm lief, stellt wegen
entwicklungsbeeinträchtigender Gewaltdarstellungen einen Verstoß dar.
Viele blutige Folterszenen und Ausschnitte aus dem Film "Bram Stokers
Dracula" (FSK-Altersfreigabe ab 16 Jahren) machen die Sendung
jugendschutzrelevant.

In einem Fall lag eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter
16-Jährige vor (Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr): In einer Folge von
"Reality Affairs", einer so genannten "scripted reality" Doku-Soap,
bewerben sich drei Frauen um einen Job im Bordell. Dabei wird das
Prostituiertenmilieu - im Pro Sieben-Tagesprogramm - ohne jede
kritische Kommentierung angepriesen. Eine solche Verharmlosung und
Verherrlichung kann für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
problematisch sein.

In einem Fall lag eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter
18-Jährige vor (Sendezeit-grenze 23 bis 6 Uhr): Eine Folge des
Kampfsport-Castingformats "The Ultimate Fighter" strahlte DSF (heute
Sport 1) - anders als 12 weitere von der KJM geprüfte Folgen -
bereits vor 23 Uhr aus. Wegen des hohen Gewalt- und
Identifikationspotenzials gerade für männliche Jugendliche geht die
KJM von einer beeinträchtigenden Wirkung auf Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren aus (vgl. Pressemitteilung 4/2010 vom 2. Februar).

In drei Fällen stellte die KJM Verstöße aufgrund der Bestimmungen
zum Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping fest: Die KJM
prüfte drei Ausstrahlungen im Tagesprogramm (einmal auf Pro Sieben
und in zwei Varianten auf MTV) des Werbespots für den "Tag des
Todes". Der Spot für eine Handy-Applikation, mittels der man sich
sein Sterbedatum auf das Telefon schicken lassen kann, hatte vor
Ausstrahlung der FSF vorgelegen und war für das Tagesprogramm
freigegeben worden. Das Plenum stellte jedoch fest, dass die FSF bei
ihrer Prüfung nicht ausreichend beachtet hatte, dass Werbespots, die
sich an Kinder oder Jugendliche richten, nicht deren Unerfahrenheit
ausnutzen oder deren Interessen schaden dürfen. Insofern stellte die
KJM fest, dass die FSF ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat
und die Ausstrahlung zu beanstanden ist. Zudem verhängte die KJM eine
Sendezeitbeschränkung auf die Zeit von 23 bis 6 Uhr.

Telemedien

Die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten ist in der Regel
ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen. Weil Angebote im Netz
außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über
einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die
Verstöße in Telemedien anonymisiert: Fünf Angebote sind nach dem
JMStV unzulässig: Ein Angebot, das auf kinderpornografische Inhalte
verlinkt. Ein Forum, das ohne ausreichende Altersverifikation
offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte verbreitet, indem es
Selbstmord und Selbstverletzung in unkritischer Weise propagiert.
Drei Angebote, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
zeigen und/oder den Holocaust leugnen.

Acht Verstöße beziehen sich auf Angebote, die einfache Pornografie
beinhalten. In Telemedien darf einfache Pornografie nur ausnahmsweise
innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden.
Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen den JMStV vor. Vier
Angebote stellen aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte
einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar: Sie zeigten zum
Zeitpunkt der Beobachtung erotische Bilder und explizite
Schilderungen sexueller Vorgänge - auch bizarrer Sexualpraktiken -
unterhalb der Pornografieschwelle.

In 19 Fällen konnte das Verfahren eingestellt werden, da die
jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Intervention durch die KJM
entfernt worden und auch die weiteren Voraussetzungen für eine
Einstellung (kein absolut unzulässiges Angebot, kein
Wiederholungstäter) gegeben waren. Die KJM beschloss - je nach Art
und Schwere der Verstöße - Beanstandungen, Untersagungen oder
Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen
Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt
die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab. In knapp 40
Fällen beantragte die KJM im dritten Quartal 2010 die Indizierung
eines Telemedienangebots bei der BPjM. Die Anträge bezogen sich zum
Großteil auf tierpornografische Internetangebote. In weiteren gut 30
Fällen gab die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer
antragsberechtigter Stellen bei der BPjM ab, die von der BPjM bei
ihrer Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen sind.

Damit befasste sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit
rund 3.880 Fällen - mehr als 760 im Rundfunk und 3110 in Telemedien.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April
2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk
und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der
Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund
benannte Sachverständige.

Mitglieder der KJM:

Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; stv. Vorsitz: Manfred Helmes
Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge,
Cornelia Holsten, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke
Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

Stellvertretende Mitglieder:

Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Michael Hange, Dr.
Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra
Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert, N.N.

Originaltext: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/79797
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_79797.rss2

Pressekontakt:
KJM-Stabsstelle,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de


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