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EU-weite Bußgeldvollstreckung / Auslandsknöllchen kommen jetzt nach Hause / ADAC: noch weitere Verbesserungen notwendig

Geschrieben am 01-10-2010

München (ots) - Ab Mitte November wird, mit einiger Verzögerung,
die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft treten. Damit können
Knöllchen aus allen übrigen 26 EU-Staaten in Deutschland vollstreckt
werden. Wer dann im Ausland zum Beispiel zu schnell unterwegs ist,
kommt bei Nichtzahlung der Strafe hierzulande nicht mehr folgenlos
davon. Am Umsetzungsprozess war der Club aktiv beteiligt und
wesentliche Forderungen des ADAC sind in die Regelung eingeflossen.
Besonders die Weigerung Deutschlands, unverständliche fremdsprachige
Bußgeldbescheide zu akzeptieren und ausländische Bußgelder, die
aufgrund einer in Deutschland rechtlich unmöglichen Halterhaftung
ergangen sind, zu vollstrecken, waren wichtige Ziele.

Doch nach Ansicht des ADAC gibt es noch weitere Verbesserungen,
die dringend in die Regelung aufgenommen werden müssen. So fordert
der Club die Stichtagregelung mit Augenmaß zu betreiben. Sanktionen
aus Vergehen, die beispielsweise im Sommer dieses Jahres begangen
wurden, die Bußgeldbescheide aber erst nach dem Inkrafttreten der
Regelung verschickt werden, sollten nicht rückwirkend eingetrieben
werden können. Auch die Bagatellgrenze von 70 Euro, ab der
ausländische Geldsanktionen vollstreckt werden, sollte sich
ausschließlich auf den Bußgeldbetrag und nicht etwaige
Verfahrenkosten beschränken. Sonst können auch 30 Euro-Knöllchen mit
40 Euro Verfahrensgebühren auf einen vollstreckbaren Betrag
ausgedehnt werden.

Dringend erforderlich auf EU-Ebene ist zudem eine Verbesserung der
Transparenz der Verfahrensregeln. Einspruchsfristen und
Verfahrensabläufe bei Ahndungen von Verkehrssünden müssen klar und
einheitlich und in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache
verfasst sein. Nicht zuletzt sollte das seit 1990 bestehende
deutsch-österreichische Vollstreckungsabkommen gekündigt werden: zum
einen sind dessen Regelungen heute weitgehend überholt, zum anderen
müssen nach Auffassung des Clubs derartige bilaterale Sonderwege in
der EU vermieden werden.

Mit diesen und weiteren Forderungen befasst sich der ADAC Juristen
Congress in Freiburg neben anderen Themen rund um das Verkehrsrecht.

Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7849.rss2

Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de


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