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[ Commerzbank Tochtergesellschaft ComTS GmbH ]
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JacktheHype
Analyst


Commerzbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: May 2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 12:56    Titel: Commerzbank Tochtergesellschaft ComTS GmbH Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo, ich habe einen Vorvertrag erhalten als Kaufmann für Bürokommunikation und habe erst jetzt bemerkt, das ich kaum die Konditionen nachgefragt hatte Very Happy (Freude war zu riesig xDD)
Ich will natürlich die Ausbildung dort beginnen, aber im Vergleich zur Commerzbank wirkt das Ausbildungsgehalt gering. Nur 425 oder 435 € sind es und 40 Stunden Woche, aber dafür Übernahmegarantie.
Ist das normal, dass 100 % Tochtergesellschaften andere Konditionen haben?
Commerzbank: Laptop, Unterstützung für Fitnesscenter, Mitarbeiterkonditionen für Kredite als Bsp.
ComTS: unbekannt
Ich weiß nicht, ob man nochmal nachfragt, wie das genau ausschaut.
Wenn ich ein gute Ausbildung schaffe, müsste der Arbeitstarif aber normal sein.
 
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Verfasst am: Fr 13 Mai, 2011 12:56    Titel: Commerzbank Tochtergesellschaft ComTS GmbH  



 
Janney
Associate


Commerzbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2011
Beiträge: 39
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 19:26    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also ich fange ja auch erst im august an... aber eine sache habe ich noch nie gehört...

und zwar -> unterstützung für fitnesscenter?? geil Very HappyVery Happy

aber mal back to topic: ich finde dein gehalt in der ausbildung zwar echt scheisse, aber dafür hast du eine übernahmegarantie... das ist doch gut? musste mal bedenken... wenn wir uns nicht anstrengen haben wir zwar unsere 700-800€ aber dann vielleicht kein job mehr Very HappyVery Happy denk drüber nach!!


ich mein die 2-3 jahre wirste wohl noch irgendwie durchkommen oder Smile


MfG Janney


Zuletzt bearbeitet von Janney am Fr 13 Mai, 2011 21:48, insgesamt einmal bearbeitet
 
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mr8
Associate


Dabei seit: Jun 2010
Beiträge: 63
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 19:51    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Sowas wie eine Übernahmegarantie gibt es nicht. Ausser sie ist ausdrücklich im Vertrag festgehalten, was sie nicht ist.

Das Wort Übernahmegarantie ist ein Zaubertrick, wenn man die Augen schließt und es ein paar mal ausspricht, dann steht ein Bewerber vor einem der begeistert, für sehr wenig Geld eine Ausbildung machen möchte.
 
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Janney
Associate


Commerzbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2011
Beiträge: 39
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 21:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hahahaha jaa da hast du sicherlich auch recht Smile

aber, das ist jetzt mal ein bisschen anderer bereich, meine ex hat im vertrag stehen das sie übernommen wird und die is bei media markt bürokauffrau...

MfG Janney
 
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mr8
Associate


Dabei seit: Jun 2010
Beiträge: 63
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 22:17    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Janney hat folgendes geschrieben:
hahahaha jaa da hast du sicherlich auch recht Smile

aber, das ist jetzt mal ein bisschen anderer bereich, meine ex hat im vertrag stehen das sie übernommen wird und die is bei media markt bürokauffrau...

MfG Janney

Das wäre dann eine der seltenen Ausnahmen. Doch bindent ist das aber auch nicht. Man kann aufgrund von schlechter Arbeitsleitung die Übernahme verweigern. Ob man wirklich schlecht war ist eine andere Frage...
 
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Funky
Managing Director


Sparkasse

Dabei seit: Sep 2009
Beiträge: 489
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 22:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

mr8 hat folgendes geschrieben:
Das wäre dann eine der seltenen Ausnahmen. Doch bindent ist das aber auch nicht. Man kann aufgrund von schlechter Arbeitsleitung die Übernahme verweigern. Ob man wirklich schlecht war ist eine andere Frage...


Müsste in dem Fall dann aber vor dem Betriebsrat begründet werden und die Auszubildende die in diesem Fall, trotz Übernahmeklausel, nicht übernommen werden soll, müsste bereits im Vorfeld die eine oder andere schriftliche Abmahnung wegen grob unzulänglicher Leistungen bekommen haben.
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"Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House
 
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mr8
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Dabei seit: Jun 2010
Beiträge: 63
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 22:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Funky hat folgendes geschrieben:
mr8 hat folgendes geschrieben:
Das wäre dann eine der seltenen Ausnahmen. Doch bindent ist das aber auch nicht. Man kann aufgrund von schlechter Arbeitsleitung die Übernahme verweigern. Ob man wirklich schlecht war ist eine andere Frage...


Müsste in dem Fall dann aber vor dem Betriebsrat begründet werden und die Auszubildende die in diesem Fall, trotz Übernahmeklausel, nicht übernommen werden soll, müsste bereits im Vorfeld die eine oder andere schriftliche Abmahnung wegen grob unzulänglicher Leistungen bekommen haben.

Oder einfach aus betrieblichen Gründen weil z.B eine Bank kürzlich in der Finanzkriese gegen die Wand gefahren ist und Stellen abbauen muss? Oder weil aufgrund einer Übernahme und sich daraus ergebenden Synergieeffekten, in der Abteilung oder in dem Tochterunternehmen abgebaut wird?

Man kann Mitarbeiter betriebsbedingt ohne vorherige Abmahnung kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Ein grund braucht man dafür, lässt bei der Coba aber schnell finden Wink
 
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Funky
Managing Director


Sparkasse

Dabei seit: Sep 2009
Beiträge: 489
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 23:00    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Naja soooo einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht.
In diesem Fall muss eine soziale Auswahl getroffen werden... und bevor Auszubildende mit Übernahmegarantie rausgekantet werden können, müssen meines Wissens nach andere Beschäftigte die unter 5 Jahre in dem Unternehmen sind und dort nicht ihre Ausbildung absolviert haben, ihren Hut nehmen. Rolling Eyes
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"Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House
 
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Verfasst am: Fr 13 Mai, 2011 23:00    Titel:  



 
JacktheHype
Analyst


Commerzbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: May 2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 23:22    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Danke erstmal für eure Antworten Smile
ich weiß auch, dass die Übernahmegarantie erst im richtigen Vertrag stehen muss und auch nur dann gilt, wenn die Leistung stimmt.
Das Ausbildungsgehalt ist gering, aber man kann da nix ändern.

Ich hoffe, dass meine ungeklärten Fragen noch beantwortet werden, es wäre sehr hilfreich.

Das mit der Unterstützung für das Fitnesscenter habe ich auf der Commerzbank Internetseite unter Ausbildung-->Tarife gefunden Very Happy
Wäre echt genial für mich, wenn die Tochtergesellschaft dies auch so händeln würden.

Noch eine Frage: Wenn ich mit Abitur 2.5 Jahre Ausbildung mit möglicher Verkürzung durchführen kann, wird es mit Abschluss Realschule aber mit 3 Jahren gehandelt, soweit ich informiert bin.
Muss man dann einen anderen Kurs als seine Kollegen wegen anderem Abschluss belegen?
Denn ich habe sympathische mögliche Kollegen, mit denen ich zusammen die Ausbildung machen würde Smile
 
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Funky
Managing Director


Sparkasse

Dabei seit: Sep 2009
Beiträge: 489
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: Fr 13 Mai, 2011 23:37    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Für gewöhnlich besuchen Realschüler und Abiturienten gemeinsam dieselbe BbS-Klasse, nur das die Abiturienten mit 2,5 Jahren Ausbildungszeit dann schon zu den Winterprüfungen im Dezember/Januar/Februar (bei bestehen) die Klasse verlassen und ihre Ausbildung beenden.

Die Realschüler oder Abiturienten die einen Ausbildungsvertrag mit 3 Jahren Laufzeit erhalten haben, verbringen das restliche halbe Jahr meistens mit Wiederholung und Stofffestigung.
Jedoch ist es, bei guten Leistungen und mit Zustimmung deines Betriebes, auch für dich möglich, eine Verkürzung auf 2,5 Jahre zu beantragen. Wink
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"Menschlichkeit wird überbewertet..." by Dr. Gregory House
 
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