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[ Eigene Wohnung ausbildungsbedingt - Kindergeld? ]
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Bankazubi1
Gast





BeitragVerfasst am: Sa 19 Mai, 2007 22:48    Titel: Eigene Wohnung ausbildungsbedingt - Kindergeld? Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo!

Und zwar geht es um das hier oft erwähnte Kindergeld...
Da ich ausbildungsbedingt umziehen muss, werde ich mir eine eigene Wohnung suchen müssen.

Da ich leider keinen entsprechenden Thread gefunden habe, stelle ich meine Frage hier:

Die Höchstgrenze für einen Anspruch auf die 154 € liegt - soweit richtig informiert - bei 7680,00 €.

Nachdem Bankkaufleute innerhalb der Ausbildung eine höhere Vergütung erhalten, ist man ja relativ schnell über diese Grenze. Man kann ja die kompletten Sozi-Beiträge abziehen usw. .

Kann man ebenfalls eine Wohnung mit einbeziehen?



Viele Grüße =)
 
Forum






Verfasst am: Sa 19 Mai, 2007 22:48    Titel: Eigene Wohnung ausbildungsbedingt - Kindergeld?  



 
Katerchen
Analyst


Dabei seit: May 2007
Beiträge: 22
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So 20 Mai, 2007 12:15    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Nach Wikipedia zählen die nachfolgende Liste zu Werbungskosten:

Im Bereich der nichtselbständigen Arbeit:

* Kosten für Fahrten von Wohn- zum Arbeitsort (Entfernungspauschale) [jetzt aber erst ab 21 km]
* Kosten der doppelten Haushaltführung
* Bewerbungskosten
* Kosten für Arbeits- und Dienstbekleidung. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausgaben für die sog. bürgerliche Kleidung (normaler Anzug, Kostüm der Sekretärin) nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung sind. Abzugsfähig ist nur die typische Berufskleidung (Robe des Richters, Kleidung des Schornsteinfegers, usw.). In letzterem Fall sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Auslagen für das Waschen, Reinigen und Schneidern Werbungskosten des Arbeitnehmers.
* Kosten für Arbeitsmittel (Fachliteratur, Werkzeuge, Bürobedarf)
Übersteigen die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel 410 € netto sind sie auf die gewöhnliche Nutzungsdauer (ND) zu verteilen (Bsp.: Computer 3 Jahre ND, Schreibtisch 10 Jahre ND).
* Kosten für ein Arbeitszimmer (seit 1. Januar 2007 muss dort der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein)
* Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (Gewerkschaftsbeitrag)
* Prozesskosten beim Arbeitsgericht
* die berufliche Haftpflichtversicherung
* Fortbildungskosten
* Kontoführungsgebühren (pauschal max. 16 € pro Jahr, mittels Belegen höher absetzbar)
* Internet (Wird das Internet beruflich gebraucht, sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privatem Teil nicht möglich ist, wird die Aufteilung geschätzt.)

Im Bereich der Kapitaleinkünfte:

* Depotführungskosten

Im Bereich der Vermietungseinkünfte:

* Schuldzinsen
* Abschreibungen auf die Herstell- oder Anschaffungskosten des Objektes
* Grundsteuer, Gebäudeversicherungen


Soll heißen - eine Wohnung zählt nicht dazu und erhöht nicht die Höchstgrenze.

Einzige Möglichkeit:

Die Lebenserhaltungsgrenze setzt sich in Deutschland wie folgt zusammen:

Du bekommst 345,00 Euro Regelsatz (West) bzw. 311,00 Eur (Ost)
+ Miete + Nebenkosten. - Ergibt dann ungefähr 650 Euro. Solltest du durch das wegfallende Kindergeld trotz Ausbildung darunter fallen kannst du zusätzlich ALG 2 beantragen.
 
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Knalltüte
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 25 Mai, 2007 16:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

man kann aber die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Umzugskostenpauschale.

Voraussetzung für die Anerkennung der Pauschale ist, dass der Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt wird.

Gruß
 
ui
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 25 Mai, 2007 18:28    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

könnt ihr mir sagen wo ich etwas bekomme um das alles auszufüllen bzw wo schreibe ich denn meine werbungskosten rein - was muss man da ausfüllen und mhh wer hat davon plan? das arbeitsamt auf jeden fall nicht, die berufsberater bei mir auch nicht. wisst ihr an wenn ich mich da wenden kann?
 
kitty_cat
Analyst


Dabei seit: May 2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Sa 26 Mai, 2007 0:52    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Da hat wohl einer das selbe Problem wie ich.

Ich kenne mich mit sowas ÜBERHAUPT nicht aus und hoffe jemanden zu finden, der mir da helfen kann. Embarassed

Ich fange im August eine Ausbildung an, verdiene da 875 € Brutto + 40 Euro Vermögenswirksame Leistungen und 13. Gehalt.

Die Stelle liegt 75 km weit weg, daher wollte ich jetzt auch dahin ziehen. Die Wohnungen sind aber sehr teuer da (Düsseldorf) und daher wäre es schon sehr nützlich, wenn ich die 150 Eu Kindergeld noch bekäme.

Bitte sag mir einer dass das irgendwie noch klappt? :*(
 
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Katerchen
Analyst


Dabei seit: May 2007
Beiträge: 22
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Sa 26 Mai, 2007 10:27    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Siehe oben.

Eine Wohnung zählt nicht unter Werbungskosten. Man wird dir nur sagen, das du dir eine billige suchen sollst.

Und bei dem Gehalt kommst du locker über die Grenze.

Einzige Möglichkeit die ich sehe (abgesehen davon, das wenn du die Ausbildung dieses Jahr anfängst und vorher nichts gemacht hast, du sowieso noch dieses ja ohne Probleme Kindergeld beziehen kannst) -

Mach deutlich, das du extra wegen der Ausbildung dahin ziehen musstest. (alles aufheben, von Umzugskosten bis Kosten des Mobiliars) Dazu noch Kosten für Anzüge, Literatur, PC, Drucker usw. - alles was du dir neu anschaffst und irgendwie in Verbindung mit der Ausbildung zu setzen ist.

Und dann musst du dich eben erkundigen, ob du da irgendwas absetzen kannst.

Aber um richtige Auskunft zu bekommen, lieber zum Steuerberater des Vertrauens gehen, der hat von sowas viel mehr Ahnung.

MfG
Katerchen

PS: Eigentlich solltest du aber damit hinkomme, weiß zwar nicht wie hoch die Mieten in Düsseldort genau sind, aber such dir ne 1-Raum-Wohnung und dann müsste das eigentlich gehn. - So wenig verdienst du ja nicht.
 
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Me
Gast





BeitragVerfasst am: So 27 Mai, 2007 14:42    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Von dem Geld bleiben ja nur 690,-- € übrig. Den Rest schlucken die Sozialabgaben. Davon kann man keine großen Sprünge machen, selbst wenn man nur 250,-- Miete zahlen würde. So ein Monat ist sehr lang. Crying or Very sad
 
Gast






BeitragVerfasst am: Mi 30 Mai, 2007 17:23    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

gott, du scheinst ja ansprüche zu haben.....690 is mehr, als ich hab... Confused
 
Forum






Verfasst am: Mi 30 Mai, 2007 17:23    Titel:  



 
Katja
Department Head


Dabei seit: Jan 2007
Beiträge: 600
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: Mi 30 Mai, 2007 18:39    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

lol also ich krieg 500€ raus und dann ist noch nichtmal das auto bezahlt...

mit 690€ solltest schon auskommen...das ist ne ganze menge...
_________________

~I saw the dreams you never thought you'd lose get tossed along the way~
 
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NmCs
Vice President


Dabei seit: Jun 2006
Beiträge: 89
Wohnort: Neumarkt

BeitragVerfasst am: Mo 18 Jun, 2007 20:05    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hi!

Da hätte ich dann auch einmal eine Frage. Ich lese das Handelsblatt...ich habe gelesen, dass man das Handelsblatt steuerlich absetzen kann. Ich habe das Abo für Schüler/Studenten/Azubis für 16,50 €.
Da ich mir auch bald Gedanken um den Weiterbezug des Kindergeldes machen muss, wollte ich mich mal erkundigen, ob ich diese 16,50 € als Werbungskosten angeben kann, wenn es um die Berechnung des Kindergeld es sich handelt?

Viele Grüße
 
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