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[ angst wegen führungszeugnis ]
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Chris85
Vice President


Ausgelernt

Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: Mo 01 Nov, 2010 19:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

serkanemre hat folgendes geschrieben:
das mit dein tagessätzen ist so gereglt das du 90 tage brauchst um die schuld abzubezahlen in dem falle 44€ pro tag


Das stimmt so nicht. Du musst hier Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden...
Die Höhe der Tagessätze orientiert sich einzig und allein an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Die Härte der Strafe wird durch die Anzahl der Tagessätze festgelegt: werden einem Bauarbeiter 30 Tagessätze a 30 Euro, sprich 900 EUR Strafe aufgebrummt, so wird das einem Zahnarzt, der die selbe Strafhärte erhalten soll, wohl kaum weh tun. Deshalb erhöhen sich die Tagessätze dementsprechend....
Mit den 4000 EUR an sich hat das nur bedingt was zu tun...


Zum eigentlichen Thema:

Den Vorschlag mit "dem Supermarkt die Situation abzuklären", würde ich ganz aus dem Kopf schlagen. Stell dir mal vor einer der Angestellten oder das Management oder gar die Firma an sich ist Kd. dieser Sparkasse (und glaub mir, in dem Supermarkt wissen das mit Sicherheit schon alle Angestellten und deren Freunde und Bekannte)... die werden sich wohl kaum freuen, wenn da einer arbeiten soll, der nach dem goldenen Löffel gegriffen hat, das kann schnell zum Bumerang werden...

Ich denke auch dass du die Artikel 4000 EUR nicht durch eine Tat hast mitgehen lassen, sondern durch aufeinanderfolgende Taten, so dass der Richter dir das mit der einmaligen Dummheit nicht abkaufen wird, ebenso wiegt schwer dass du dich in einer "vertrauensvollen" Position befandest, die du dann entsprechend ausgenutzt hast. Obs nun ne Vorstrafe wird, kein Plan, aber geringfügig ist das sicherlich nicht mehr...


Mal ganz abgesehen von den Fakten:
Für mich gehörst du nicht in eine Bank bzw. in eine Position, bei der du mit Geld oder Wertgegenständen zu tun hast. Im Prinzip erhoffste dir jetzt nur das was du dir vorher bei dem Diebstahl erhofft hast: Dass du ohne Konsequenzen damit davon kommst. End of story.
 
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Forum






Verfasst am: Mo 01 Nov, 2010 19:41    Titel:  



 
Cr0ss
Associate


Deutsche Bank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2009
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: Mo 01 Nov, 2010 20:45    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zitat:
die 4000€ sind schon abgesprochen wie ich die bezahlen werd, also das wurde ohne polizei geregelt. aber im verlauf der anzeige wird da ja bestimmt noch mehr auf mich zukommen.


Hat der Supermarktleiter denn gesagt, dass er dich anzeigen will?

Ich kenne einige Fälle (auch aus Banken, im Übrigen) in denen von einer Anzeige abgesehen wurde. Die Personen sind aus dem Unternehmen ausgeschieden und haben abbezahlt, was sie geklaut haben.
Macht weniger Wind und das Problem ist genauso gelöst. Ist aber einzig vom Supermarktleiter o.ä. abhängig, ich würde also versuchen, mit dem persönlich und vertraulich zu sprechen. Vielleicht nicht das Banken-Problem erwähnen, sondern nur das mit dem Führungszeugnis an sich.

Ansonsten wäre die nächste Anlaufstelle die Sparkasse.
Ja, wahrscheinlich werden die ein Fürungszeugnis haben wollen. Nein, vermutlich hast du dann keine Chance mehr. Aber auf den Versuch würde ich es ankommen lassen. Filialleiter um Gespräch bitten. Ebenfalls um vertraulichkeit bitten, ihm sagen, dass du es ihm lieber so sagen wolltest als mit dem Führungszeugnis.

Angriff ist in dem Fall die beste Verteidigung Wink

Und wenn das nicht klappt - wir haben November. Du hast noch ein Jahr Zeit - nicht rumheulen, sondern Alternativen suchen.

Grüße und viel Glück
 
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serkanemre
Associate


Commerzbank

Dabei seit: Aug 2010
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: Mo 01 Nov, 2010 21:48    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ich denke das reicht um die frage zu beantoworten obs rein kommt

Zitat:
In das Zentralregister sind nach § 4 Bundeszentralregistergesetz - BZRG - die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat

* auf Strafe erkannt,
* eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
* jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
* nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld einer jugendlichen oder heranwachsenden Person festgestellt hat.

Außerdem werden nach § 54 Abs. 1 BZRG strafrechtliche Verurteilungen, die nicht durch deutsche Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen sind, in das Register eingetragen, wenn

* die verurteilte Person deutsch oder im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes geboren oder wohnhaft ist,
* wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach dem im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,
* die Entscheidung rechtskräftig ist.

Erfüllt eine Verurteilung die Voraussetzungen des § 54 Abs. 1 Nr. 2 BZRG nur hinsichtlich eines Teils der abgeurteilten Tat oder Taten, so wird die ganze Verurteilung eingetragen, § 54 Abs. 2 BZRG.
 
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Riffling
Analyst


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Nov 2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo 22 Nov, 2010 19:04    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hi!

Ganz ehrlich, ich als Bank würde dich nicht einstellen. Und wenn das erst vor Kurzem passiert ist solltest du dich fragen ob Banker tatsächlich der richtige Job für dich, die Verführung ist doch wahnsinnig hoch würde ich mal behaupten!

Bei 4000 Euro ohne vorhergehende Strafen könntest du mit einem Eintrag Glück haben. Hast du noch mehr kleinere Sachen auf dem Kerbholz wird das alles zusammengezählt...

Lg
 
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Suzi-K
Analyst


Bewerber

Dabei seit: Jul 2011
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Fr 08 Jul, 2011 18:38    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Leider muss ich Riffling da beipflichten. Gerade bei einer Bank macht so was keinen guten Eindruck..... Das soll dich aber jetzt nicht total entmutigen: du kannst es ja trotzdem versuchen. Vielleicht hast du ja Glück und kannst mit dem Chef dort ganz vernünftig reden und ihm erklären dass er sich da keine Sorgen machen muss.
 
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reteP
Analyst


Dabei seit: Oct 2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Sa 09 Jul, 2011 2:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

falls es ncoh jemanden interessiert oder jemand mal in eine ähnliche situation kommt und wissen möchte was ihn erwartet:
ich habe 100 sozialstunde bekommen und habe mich vorher mit dem supermarkt darauf geeinigt den schaden zurück zu zahlen. Einen Eintrag ins polizeilcihe Fürhungszeugnis habe ich nicht bekommen obwohl auch die Richterin sagte dass dies nur dank der "relativ milden" Anklage so sei.
Naja cih für meinen teil habe aus der ganzen Sache eine ganze menge gelernt. All der Stress und die Angst war die ganze Sache ganz bestimmt nich wert......
 
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Suzi-K
Analyst


Bewerber

Dabei seit: Jul 2011
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Sa 09 Jul, 2011 18:14    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hmmmm, ich hatte eben schon mal geantwortet, aber irgendwie erscheint mein Beitrag nicht.
Falls die Antwort also nachher doppelt drin steht, bitte löschen!

Ich freue mich für dich, dass es am Ende noch so glimpflich ausgegangen ist und du keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen hast. Mit den Sozialstunden kannst du ja echt leben, immerhin behindern die dich nicht bei der Suche nach nem Ausbildungsplatz.
 
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bond
Analyst


Dabei seit: Aug 2011
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mi 10 Aug, 2011 11:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Mal ganz nebenbei, was für Artikel klaut man denn unbemerkt in einem Supermarkt für 4.000€ ?
 
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Verfasst am: Mi 10 Aug, 2011 11:19    Titel:  



 
BundiWundi
Vice President


Commerzbank
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jul 2011
Beiträge: 148
Wohnort: Hamm

BeitragVerfasst am: Do 11 Aug, 2011 18:35    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

hast du denn die Stelle bei der Sparkasse bekommen oder nicht ?
 
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jlmaho
Vice President


Commerzbank

Dabei seit: Nov 2011
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: Do 15 Dez, 2011 2:09    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

das würde ich auch gerne wissen, was man denn bitte für 4000€ klaut:D
und das Urteil sitzt aufjedenfall!
... Ich hatte mal 30 sozialstunden bekommen ( und das war mir schon hart genug Very Happy ) 100 müssen richtig auf die nerven schlagen.
Allerdings finde ich dieses Rechtssystem einfach in manchen Ecken einen Witz!
Du klaust für 4000 euro und bekommst 100 Stunden.
Ich habe meine kranke Freundin nach Hause gefahren und wurde von Polizisten angehalten, Routinekontrolle....
die war um 1 Uhr nachts . (hatte ca 5-6 Stunden zuvor getrunken gehabt) und zwischendurch geschlafen, sodass ich vollen Bewusstseins war.
Alkoholtest ergab ca 0.8 promille (was ja klar ist, dass sich nach n paar Gläschen Wein nach 5-6 Stunden nicht alles abgebaut hat)
.. Dass ich einwandfrei gefrahren bin, meine Freundin krank war und ich ALLE ihre "idioten-alkoholiker" tests bestanden habe , interssierte niemanden.
Anschließende Gerichtsmedizinerin sagte ich bin Alkoholiker, da ich bei 0.8 Promille mit geschlossenen Augen auf einem Bein rumspringen konnte und die anderen Tests bestanden habe.( Da ich wie ebreits gesagt vollkommen fit war)
Am ende 30 Sozialstunden bekommen und Führerschein entzug für 7 Monate (+ 3 Monate, die ich auf den Gerichtstermin warten musste) also 10 Monate!
sowie Antrag auf neuen Führerschein(70euro) und Aufbauseminar 250euro!
Einfach nur Abzocke der Bevölkerung.
 
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