Liebe Besucher,
bitte verwendet ab sofort für Fragen zum Thema Abschlussprüfung das Azubi-Portal:
< www.Bankazubis.de >
Vielen Dank.
Tobias Hohberger
Bankkaufmann!com
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Autor |
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Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 18:15 Titel: |
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§ 13
Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
(1) Der Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bezieht, hat Anspruch auf Sparzulage nach Absatz 2, wenn sein Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese beträgt 17.900 Euro oder bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b des Einkommensteuergesetzes 35.800 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 des Einkommensteuergesetzes in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
(2) Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 18 vom Hundert der nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 bis 4 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, und 9 vom Hundert der nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Für Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet haben, tritt an die Stelle des Zulagesatzes von 18 vom Hundert der Zulagesatz von 22 vom Hundert.
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so ganz schlau werd ich noch nicht draus, werd noch mal ne runde drüber knobln - überlegt jemand mit??? |
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Forum
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 18:15 Titel: |
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fcu Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 18:22 Titel: |
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ja da steht halt nur die höhe der zulage...aber nicht dass aufgerundet wird..aber im buch steht wirklich dass aufgerundet wird...
na ich hoffe nur dass bei aufgabe 45 die 5 gültigkeit behält!? |
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Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 18:37 Titel: |
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Tja - aber im VermBG steht nicht das auf volle Eurobeträge aufgerundet wird... jetzt müssen wir schauen wo die Autoren es her haben.
Das mit 45 Aufgabe 5 kann ich leider nicht beantworten ob sie Gültigkeit behält, man kann ja nicht mal sagen, ob eine Anfechtung überhaupt Erfolg hätte... Bleibt alles abzuwarten.
Ich könnte mich so ärgern, dass in dieser Zwischenprüfung so blöde Aufgaben drankommen und kein einziger Handelsregisterauszug - das wären sichere Punkte gewesen. Genau wie zu der Frage mit der JAV - bei einer alten Prüfung war ein Gesetzestext dabei - und bei uns wird verlangt das wir das auswendig können - genau wie das Mutterschutzgesetz... Einfach unverständlich! |
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Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 18:40 Titel: |
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Ich habe bei 45 auch die Nr. 2!!!! Hoffentlich ist die richtig! |
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Katharina Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 18:53 Titel: |
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Bei der Nr. 35. denke ich schon das die Nr. 4 richtig ist. Antwort 3 kann ja auch schon wieder nicht, weil man z.b. auch zwei Jahre nach Heirat, oder nach einem Jahr Arbeitslosigkeit über den Betrag verfügen kann, ohne die Zulage zu verlieren. |
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Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 20:36 Titel: |
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trotzdem ist es auch da wieder auslegungssache, weil es i.d.r. schon so ist, das man die zulage verliert. versuchen kann man es ja. |
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Fospk Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 20:43 Titel: Zwischenprüfung Herbst 2006 vorraussichtlichen Lösungen |
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Hey ihr ich hab ihr die Lösungen zur Zwischenprüfung Herbst 2006:
1. 4
2. 3
3. 1
4. 1995, 50
5. 25,0
6. 2
7. 1
8. 7789,60
9. 1
10. 5
11. 2
12. 1
13. 2
14. 2
15. 5
16. 3
17. 3,1,5
18. 3
19. 4
20. 5
21. 2
22. 1,3
23. 2
24. 4,6,5,2
25. 1
26. 4
27. 1
28. 4
29. 5
30. 2
31. 5
32. 4
33. 2,4
34. 2,4,1,5,3
35. 4
36. 139200
37. 71 270,40 oder E36 x o,512
38. 2/6
39. 5
40. 31.12.2016
41. 6380,00
42. 3
43. 4
44. 2
45. 5
46. 3
47. 4
48. 3
49. 4
50. 3
51. 1
52. 20.06.2006
53. 5
54. 1
55. 3
56. 2,3,6
hoffe mal, ichhab jetzt keine Fehler beim Abschreiben von den Lösungen gemacht und hoffe ihr habt auch noch alle eure Angaben. Haut euch nei.
Greetz |
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Gast
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 20:53 Titel: |
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KSCfan hat folgendes geschrieben: | zu frage 52... müsste das datum nicht 30.06. heißen ? warum 20. ? |
Das denk ich aber auch, das mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen stimmt schon aber doch nur jeweils zum 15. oder zum Monatsende oder?
Weitere Frage :Gibts Teilpunkte wenn ich das Jahr richtig hab(2012)?
B ei 29: Warum nicht vier? Das ist doch sowas ähnliches wie V. zugunsten Dritter, da muss ich auch einen Existenznachweis lt. Grill bringen....Was habt ihr bei 24? |
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Forum
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 20:53 Titel: |
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Neo Analyst
Dabei seit: Sep 2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 22:48 Titel: |
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Hat mal jemand die Fragen der ZWP. Würde mich echt besser fühlen, wie ich abgeschnitten habe !! |
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flo Vice President
Dabei seit: Aug 2005 Beiträge: 147 Wohnort: Friedberg/Augsburg
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Verfasst am: Do 28 Sep, 2006 23:21 Titel: |
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Anonymous hat folgendes geschrieben: | KSCfan hat folgendes geschrieben: | zu frage 52... müsste das datum nicht 30.06. heißen ? warum 20. ? |
Das denk ich aber auch, das mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen stimmt schon aber doch nur jeweils zum 15. oder zum Monatsende oder?
Weitere Frage :Gibts Teilpunkte wenn ich das Jahr richtig hab(2012)?
B ei 29: Warum nicht vier? Das ist doch sowas ähnliches wie V. zugunsten Dritter, da muss ich auch einen Existenznachweis lt. Grill bringen....Was habt ihr bei 24? |
Das mit dem zum 15. oder 30. gilt doch nur für fest Angestellte, denen vom Arbeitgeber gekündigt wird, wenn ich mich recht erinnere. Auf jeden Fall ists bei Azubis nicht zum 15. oder 30.
Für das Jahr glaube ich kaum, dass es Teilpunkte gibt! |
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