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[ Polizeiliches Führungszeugnis ]
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Barney
Director


Dabei seit: Apr 2005
Beiträge: 172
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr 15 Apr, 2005 15:12    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also vor dem auswahlverfahren bei der DreBa musste ich nen Personalbogen abgeben wo auch gefragt wurde ob ich vorbestraft bin oder gegen mich ermittelt wird ob du später ein Führungszeugniss brauchst weiss ich nich bin nämlich nich weiter gekommen
 
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Forum






Verfasst am: Fr 15 Apr, 2005 15:12    Titel:  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Sa 16 Apr, 2005 16:48    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wir mussten das Zeugnis unbedingt vorlegen - ohne dem hattest du gar keine Chance.

Aber mal im Ernst, bei 98% aller Bewerber sind doch gar keine Einträge vorhanden?
 
Andre_spk
Gast





BeitragVerfasst am: Sa 16 Apr, 2005 19:40    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also wir müssen einen Bogen ausfüllen wo auch noch solchen Sachen gefragt wird. Ich arbeite bei einer Sparkasse
 
Marcus
Analyst


Dabei seit: Mar 2005
Beiträge: 7
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2005 10:24    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also ich muss es auch unbedingt vorlegen, anscheinend geht es hauptsächlich um vermögensdelikte...
 
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Barney
Director


Dabei seit: Apr 2005
Beiträge: 172
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So 17 Apr, 2005 11:45    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wieso hauptsächlich um Vermögensdelikte??? Question
 
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Kuecken
Director


Dabei seit: Nov 2004
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: Mi 20 Apr, 2005 12:25    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich denk es geht um alles. Aber wenn du vor Jahren mal nen Kaugummi geklaut hast wird dir keiner ein Schuh draus drehen. Aber wenn du z.B. im Großen Umfang an Kursmanipulation, Insidergeschäften etc. beteiligt warst werden die dich kaum einstellen.
Ich brauchte keine polizeiliches Führungszeugnis.
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Ich liebe Katzen, sie schmecken wie Hühnchen!!!!
 
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H-I-O-B
Gast





BeitragVerfasst am: Di 14 Jun, 2005 8:13    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich denke schon das es eine Rolle spielt, weil der geklaute Kaugummi steht ja nicht drin. Dort werden wirklich nur Dinge eingetragen wo du wirklich verurteilt worden bist
 
gaga
Analyst


Dabei seit: Jul 2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: Do 07 Jul, 2005 12:05    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

und wenn du nach Jugenstrafrecht verurteilt wurdest und nicht in Jugendhaft kamst steht auch nichts auf dem polizeilichen Führungszeugniss, also als Jugendlicher kommen da nur sehr schwere Fälle von Körperverletzung,Raub und ähnlichem rauf.
 
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Verfasst am: Do 07 Jul, 2005 12:05    Titel:  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Do 07 Jul, 2005 16:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Im Führungszeugnis steht nicht alles drin.
Auch wenn man verurteilt wurde steht es nicht immer drin.
Erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen wird die Verurteilung im Führungszeugnis vermerkt.
Also wenn man wegen Körperverletzung verurteilt wurde aber eine Strafe von 50 Tagessätzen zu 20€ zu zahlen hat, steht dies 100% nicht drin.
 
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