Die Bürgschaft
Merkmale einer Bürgschaft:
- Regelung im BGB §§765-778
- Die Bürgschaft ist ein Vertrag
- Die Bürgschaft ist nur eine bonitätsmäßige Sicherheit
- Schriftform §766 BGB
- KI (Gläubiger) benötigt eine Sicherheit
- Alle, die Kaufleute, für die eine Bürgschaft ein handelsübliches Geschäft
darstellt, sind berechtigt, Bürgschaftserklärungen auch mündlich Abzugeben
Voraussetzung einer Bürgschaft:
- Geschäftsfähigkeit des Bürgen
- gute Bonität
- Einwilligung zur SCHUFA
- Widerrufsbelehrung lt. §§ 312, 355 BGB
Bürgschaftsformen:
- selbstschuldnerisch
- gewöhnlich
Bürgschaftsarten:
- Höchstbetragsbürgschaft nach oben Begrenzbar
- Bürgschaft
- Mitbürgschaft gesamtschuldnerisch
- Teilbürgschaft mehrere Bürgen haften teilweise
- Rückbürgschaft Bürgschaft für Bürge
Erlöschen der Bürgschaft
- erlöschen der Hauptverbindlichkeit
- befristete Bürgschaft
- Recht vom Widerspruch in Anspruch genommen
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Publiziert am: 2004-06-28 (19809 mal gelesen)