Kostenträgerrechnung
Wofür, das heist für welche Leistung und in welcher Höhe sind die Kosten entstanden?
Die Kostenträgerrechnung kann als
a) Vollkostenrechnung (hier werden die gesamten Stellenkosten konrolliert.)
b) Teilkostenrechnung durchgeführt werden (hier werden nur die Stelleneinzelkosten beurteilt.)
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Publiziert am: 2004-06-28 (8828 mal gelesen)