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Abteilungen des Grundbuchs

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Die 3 Abteilungen des Grundbuchs

Definition: Das Grundbuch legt die Rechtsverhältnisse von Grundstücken dar.
Dieses ist drei Teile aufgeteilt.

a) Erste Abteilung: Hier wird der Eigentümer, die Grundlage der Eintragung, Veränderungen und Löschungen erfasst
b) Zweite Abteilung: In diesem Teil des Grundbuchs stehen die Lasten und Beschränkungen von Grundstücken aber keine Grundpfandrechte. Hier findet man die Art der Last und des Begünstigten sowie die Art der Beschränkung, Veränderungen und Löschungen
c) Dritte Abteilung: Diese Abteilung erfasst die Grundpfandrechte. Sie beinhaltet die Höhe des Grundpfandrechts, die Art und die Verzinsung sowie den Begünstigten, Veränderungen und Löschungen

Außerdem beinhaltet das Grundbuch (Grundbuchblatt) noch die „Aufschrift“ sowie das „Bestandsverzeichnis“ .
In der Aufschrift werden das Grundbuch führende Amtsgericht, der Grundbuchbezirk sowie die Blattnummer erfasst. Im Bestandsverzeichnis steht die Nummer der Flukarte, des Grundstücks und des Liegenschaftsbuchs, die Gemarkung, die Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks sowie die Größe des Grundstücks und Bestand und Zuschreibungen sowie Abschreibungen.

Inhalt entnommen aus Wirtschaftslehre des Kreditwesens - Bildungsverlag E1NS -









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Publiziert am: 2004-06-28 (12696 mal gelesen)

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