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Eigentum

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Eigentum

Definition des Eigentums:
Unter Eigentum versteht man die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der jeweilige Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht.

Welche Rechte hat der Eigentümer?
Er kann nach seinem Belieben über die Sache verfahren.

Wie wird das Eigentum übertragen?
o Einigkeit über Übergabe der Sache (Einigung)
o Eigentümer übergibt Sache an Erwerber (+ Übergabe)

Was bedeutet ein "Eigentumsvorbehalt"?
- bis zur Zahlung bleibt das Eigentums beim Verkäufer









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Publiziert am: 2005-12-15 (8562 mal gelesen)

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