| Vertragstyp | Vertragspartner | Vertragsinhalt | Rechtsgrundlage | Beispiele |
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Veräußerungsverträge |
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| Kaufvertrag | Käufer- Verkäufer | Entgeltliche Veräußerung von Sachen oder Rechten | §§433-479 BGB | Verkauf von Goldbarren |
| Verbrauchsgüter - Verkaufvertrag | Verbraucher - Unternehmer | Entgeltliche Veräußerung von beweglichen Sachen an einen Verbraucher | §§474-479BGB | Verkauf eines Tisches durch ein Möbelhaus an einige Studenten |
| Schenkungsvertrag | Schenker-Beschenkter | Unentgeltliche Veräußerung von Sachen und Rechten | §§516-534 BGB | Schenkung einer Uhr |
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Überlassungsverträge |
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| Mietvertrag | Mieter-Vermieter | Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch | §§535-580 BGB | Vermietung eines Banksafes |
| Pachtvertrag | Pächter- Verpächter | Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch und Überlassung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung angefallene Erträge | §§581-597BGB | Verpachtung einer Gaststätte |
| Leihvertrag | Entleiher – Verleiher | Unentgeltliche Überlassung von Sachen zum gebrauch | §§598-606BGB | Entleihung von Büchern aus einer Bücherei |
| Darlehenssvertrag | Darlehensgeber - Dahrlehensnehmer | Überlassung von Geld gegen Zinszahlung und Rückzahlungsverpflichtung | §§488-498 | Gewährung eines Kredits Leistung einer Spareinlage |
| Sachdarlehensvertrag | Darlehensgeber - Dahrlehensnehmer | Entgeltliche Überlassung von vertretbaren Sachen gegen Verpflichtung zur Rückerstattung in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge | §§607-609 BGB | Wertpapieranleihe zeitl. befristete Überlassung von Wepa gegen Entgelt |
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Bestätigungsverträge |
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| Dienstvertrag | Dienstverpflichteter - Dienstberechtigter | Entgeltliche Leistung von Diensten ( ohne Erfolgsgarantie) verspricht jemand unentgeltliche Dienste zu leisten, so liegt ein Auftragsverhältnis vor | §§611-630 §§662-674 BGB | Anstelllung eines Mitarbeiters |
| Werkvertrag | Unternehmer-Besteller | Entgeldliche Leistung von Diensten ( mit Erfolgsgarantie) | §§631-650 BGB | Anfertigung eines Maßanzuges zu dem Besteller den Stoff liefert |
| Werklieferungsvertrag | Unternehmer- Besteller | Entgeltliche Herstellung eines Werkes unter Mitlieferung aller Werkstoffe ( wird wie ein Kaufvertrag behandelt) | §651BGB | Anfertigung eines Maßanzuges, Hersteller liefert auch den Stoff |
| Geschäftsbesorgungs- Vertrag | Auftraggeber – Beauftragter | Besorgung eiens Geschäftes gegen Entgeld und Aufwendungsersatz | §§675,676 BGB | Erledigung eines Inkassoauftrages |
| Überweisungsvertrag | Überweisendes KI- Überweisender (Auftraggeber) | Ausführung eines Überweisungsauftrages | §§675a,676a-c BGB | Bezahlung einer Rechnung durch Überweisung |
| Verwahrungsvertrag | Verwahrer – Hinterleger | Aufbewahrung einer bewegl. Sache ggf. gegen Entgelt | §§688-700 BGB | Verwahrung von Wepa |
| Gesellschaftsvertrag | Gesellschafter | Gegenseitige Verpflichtung der Gesellschafter, die Erreichung eines gemeinsamen Zweck in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern | §§705-740BGB | Gründung einer Steuerberatersozietät Gründung eines Kreditkonsortoriums |
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Publiziert am: 2005-12-05 (32043 mal gelesen)