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Grundlagen

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Grundlagen
Der Kredit ist dadurch gekennzeichnet das der Kreditgeber seine Leistung ( befristete Überlassung von Kaufkraft sofort erbringt während die Gegenleistung des Kreditnehmers (Tilgung + Zinszahlung ) erst später erfolgt

Darlehen = Kreditleihe
-Aktiver Verkauf von Geld, Bedingungen müssen klar beschrieben sein. § 607 BGB

Wirtschaftsteilnehmer
Kreditbedarf bei Privatkunden
**Im Privatkundengeschäft - Konsumkredite

Private Haushalte = Wirtschaftsteilnehmer, die Sachgüter und Dienstleistungen verbrauchen
Kreditbedarf entsteht, wenn Ausgaben anfallen, die aus den Einkommen nicht bezahlt werden können.

Lang und Mittelfristige Kredite
Finanzierung von Gebrauchsgütern ( Wohnungseinrichtungen, PKW

Kurzfristige Kredite
Finanzierung von Dienstleistungen
Überbrückung von Liquiditätsengpässen

Kreditbedarf der Firmenkunden und der öffentlichen Haushalte
**Im Firmenkundengeschäft – Produktivkredite
**an öffentl. Haushalte - Kommunaldarlehen

Unternehmen= Wirtschaftsteilnehmer, die Sachgüter und Dienstleistungen produzieren und verkaufen
Kreditbedarf entsteht, wenn Eigenkapital nicht in ausreichender Höhe beschafft oder gebildet wird

Öffentlichen Haushalt = Haushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Sozialversicherungsträger
Kreditbedarf entsteht, wenn die Ausgaben für öffentlichen Konsum, öffentliche Investitionen und Transferzahlungen größer sind als die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen

Darlehensfähigkeit
Darlehensfähigkeit ist die Fähigkeit des Darlehensnehmers, rechtswirksame Darlehensverträge abzuschließen.

Natürliche Personen
- Mit der Geschäftsfähigkeit sind sie darlehensfähig
- beschränkt geschäftsfähige Personen benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und des Vormundschaftsgericht
- bei Ehegatten kann die Darlehensaufnahme eines Ehegatten zur Mitverpflichtung des anderen führen wobei das Geschäft zur angemessen Deckung des Lebensbedarf der Familie dient
- Eine allgemeine Bankvollmacht berechtigt nicht zur Aufnahme von Darlehen.
 

Der minderjährige kann seine Haftung auf das aktive Vermögen begrenzen das er besitzt wenn er volljährig wird
Wie viel er geerbt hat ist unerheblich § 1629 BGB
    Erbschaft 500.000€
    Guthaben am 18. Geb. 100.000€
    Schulden 200.000€
    Haftung nur mit 100.000€

Nicht rechtsfähiger Verein
Besteht ein Vorstand( Satzung / Protokoll) vertritt er den Verein. Für sein Handeln haften alle Mitglieder gemeinsam, es sei denn in der Satzung wird die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt

BGB Gesellschaft
Die Gesellschaft vertreten die BGB Gesellschaft gemeinsam. Jeder Gesellschafter haftet mit Gesellschafts- + Privatvermögen. Die Haftung kann nicht auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden

Darlehenswürdigkeit
Hier wird geprüft, ob der Kunde wirtschaftlich + persönlich in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen

Persönliche Darlehenswürdigkeit
Geprüft werden Merkmale des Darlehensnehmer wie Zuverlässigkeit, Erfahrung, Fleiß, Qualifikationen, unternehmerische Fähigkeiten usw.

Materielle Darlehenswürdigkeit
Geprüft werden die wirtschaftlichen Verhältnisse

    Bei Privatkunden
     - Einkommensverhältnisse
     - Vermögensverhältnisse

Woher bekommt die Bank die Informationen?
    -Einkommenssteuerbescheid
    -Verdienstbescheinigung
    -Schufa-Auskunft
    -Auskunft der Kontoführung
    -Vermögensübersicht
    -Grundbuchauszug
    -Güterrechtsregister

In den Vertragbedingungen wird erklärt, dass der Darlehensnehmer sich verpflichtet seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse regelmäßig offen zu legen. Außerdem erlaubt er der Bank, Auskünfte beim Grundbuchamt, Güterrechtsregister oder Einwohnermeldeamt über Ihn einzuholen.









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Publiziert am: 2004-10-03 (16178 mal gelesen)

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