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Menschenrechte

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1. Menschenrechte - Durchsetzung der Menschenrechte


1.1. Begriff und Einteilung


Menschenrechte sind jedem Individuum zustehende Recht auf Schutz vor Eingreifen des Staates, die dem einzelnen Kraft seines Menschseins gegeben sind und durch den Staat nicht beschränkt werden können.

=> Von Geburt an jedem Menschen gegeben
=> Gelten immer und überall
=> Sind unveräußerlich( nicht übertragbar)
=> Sind vorstaatlich(Vorgaben für staatliches Handeln)
=> Die Macht des Staates findet seine Grenzen
=> In der Verfassung

Grundrechte
- Menschenrechte: Alle
- Bürgerrechte: Nur für Staatsangehörige

Einteilung:
Freiheitsrechte Gleichheitsrechte Schutzrechte
- Bewegungsfreiheit
- Informationsfreiheit
- Pressefreiheit
- Freizügigkeit
- Kriegsverweigerungsdienst
- Religionsfreiheit
- Glaubensfreiheit
- Gewissensfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Gleichheit zw. Mann + Frau
- Alle Menschen sind Gleich
- Keine Benachteiligung bezüglich: der Rassen, - Sprachen, Herkunft, Behinderung
- Gleichheit vor dem Gesetz
- Würde des Menschen ist untastbar
- Recht auf körperliche Unversehrtheit Schutz auf Eigenheim
- Recht auf Leben
- Menschenwürde

Geschichte:

Entwicklung der Menschenrechte in Deutschland
1. Die Paulskirchenverfassung 28.3.1849
Verfassung des dt. Reiches
am 28.3 beschlossen
im April verkündet
es war die 1. Verfassung in DE die schon Menschenrechte enthielt

2. Weimarer Republik 1919
Weimarer Rechtsverfassung
Nachteil:
Artikel 48: Notverordnungsrecht
Reichspräsident hatte das Recht Reichstag aufzulösen. Mit Ausschaltung des Reichstags hat er somit Menschenrecht ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt.
Welche Lehren haben wir daraus jetzt gezogen?
Der Bundespräsident hat diese Möglichkeit nicht mehr. Menschenrechte sind festgeschrieben und sind unmittelbar geltendes Recht.

3. Die Verfassung der BRD – Das Grundgesetz
* Verabschiedet wurde das GG am 8.5.1949 vom Parlamentarischen Rat.
* In Kraft getreten ist sie nach Zustimmung von mehr als 2/3 der Länder zugestimmt am 23.5.49
* Das GG ist ein Bekenntnis zu den Menschenrechten.
Bekenntnis= Annerkennung + nicht nur die Absicht abgeben sondern auch einhalten d.h. Einhaltung der Menschenrechte werden zum Auftrag des Staates.

* GG sind unmittelbar geltendes Recht und können vor dem Gericht angeklagt werden
* Bei der Ausarbeitung der Verfassung wurden Grundrechte aus früheren Verfassungen mit einbezogen

Die einzelnen Grundrechte
Art 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar – Schutz der Menschenwürde
Art 2 Freie Entfaltung und Unverletzlichkeit der Person
Art 3 Gleichheit vor dem Gesetz der Person
Art 4 Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
Art 5 Recht auf freie Meinungsäußerung
Art 6 Schutz der Ehe und Familie
Art 8 Versammlungsfreiheit
Art 9 Vereinigungsfreiheit
Art 10 Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Art 11 Recht auf Freizügigkeit
Art 12 Recht auf freie Berufswahl
Art 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
Art 14 Recht auf Eigentum
Art 16 Schutz vor Verlust der Staatsbürgerschaft und Asylrecht
Art 17 Petitionsrecht
Art 33 Gleicher Zugang zu einem öffentlichen Amt
Art 101 Recht auf gesetzlichen Richter
Art 103 Rechtliches Gehör und Verbot rückwirkender Strafgesetze
Art 104 Schutz vor willkürlicher Verhaftung
 
Keine Menschenrechte
in den Ländern:
Amerika
China
 
Missachtung der Menschenrechte:
-Kinderarbeit
-Völkermord
-Folter
-Hinrichtung
 
Gründe:
-Politische
-Religiöse
-Wirtschaftliche
-Kulturelle
-Soziale
-Rassische
-Machtsicherung
 
Gefahr d. Menschenrechtsverletzung in Deutschland
Die Ungleichheit von Mann und Frau (Job)
Körperliche Unversehrtheit (Kindesmisshandlungen)
Ausländerfeindlichkeit









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Publiziert am: 2004-09-13 (16540 mal gelesen)

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