Rechtsgrundlagen Sparen[
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Rech Kred V = Verordnung über die Rechnungslegung der KI
Merkmale der Spareinlagen
1. Jedes Sparkonto besitzt eine Urkunde
· gebundene Sparbuch
· lose Blatt Sparbuch
· Sparcard->
· Sparzertifikat( bei 1x Einzahlung)
2. Sparkonten sind nicht für den ZV zugelassen
3. Spareinlagen werden vom positiven umschriebenen Einlegerkreis bei KI eingereicht
· natürliche Personen
· BGB - Gesellschaften( GbR)
· Vereine deren Zweck nicht auf einen Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist
· juristische Personen des öffentlichen Rechts
· Unternehmen mit gemeinnützigen Mildtätigkeiten oder kirchl. Zwecken bzw. Anlage von mit Kautionen + Gelder zur Sicherheiten- Stellung aus dem Heimvertrag
4. Sie dürfen nicht von vornherein befristet sein
5. Sie haben eine Kündigungsfrist von min. 3 Monaten dann hat Sparer einen Monatl. Freibetrag von 2000
Freibetrag= Verfügung ohne vorherige Kündigung + ohne Vorschusszinsen
Bei längerer Kündigungsfrist entfällt meist der monatl. Freibetrag

Als versprochene Leistung gilt:
Ø der gekündigter Betrag nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. 2000 im Monat ohne Kündigung
Verzinsung von Spareinlagen=
Ø Zinsgutschrift erfolgt zum 31.12.des Jahres
Ø die Zinsmethode: Kaufmännische Methode -30/ 360 ( Monat / Jahr)
Ø über die Zinsen kann 2 Monate ( Januar , Februar) nach der Gutschrift ohne Kündigung und ohne Vorschusszins verfügt werden
Ø danach werden Zinsen kapitalisiert + sind somit Inhalt des Kapitalbetrages
Ø die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertage
Sorgfaltspflichten für Kunden
Grundlagen = sind die Bedingungen für den Sparverkehr
- sorgfältige Aufbewahrung der Sparurkunde
- sofortige Meldung ans KI bei Verlust
Um Missbrauch einzuschränken kann ein Kennwort vereinbart werden( Kontoinhaber bekommt es auch ohne Kennwort ausbezahlt, sofern er sich legitimieren kann.
Gläubiger Eigenschaften bei Spareinlagen
Gläubiger
- Sparkontoinhaber
- Einzahlender
- Nicht immer ein dritter
- BGH hat Leitsätze dazu gemacht
Verfügungen mit und ohne Sparbuch
- Auszahlung nur mit Vorlage des Sparbuches oder des letzten Auszuges
- Daueraufträge auf anderes Sparkonto
- Bank Forderungen ( Darlehenszinsen, Kauf eines Wepa)
- Krankheit d. Sparbuchinhabers
- Verfügungen am Geldautomaten

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Publiziert am: 2004-06-26 (29155 mal gelesen)