Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer für Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielen
Die
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte wird der Gemeinde bzw.Stadt ausgestellt.
Sie enthält:
· Name Anschrift
· Geburtstag
· Steuerklasse
· Religionszugehörigkeit
· Familienstand….
Lohnsteuerklassen
Sie dienen der Einordnung Lohnsteuerpflichtigen Personen.
Jede Lohnsteuerklasse steht dabei für bestimmte persönliche Verhältnisse.
Steuerklasse I | Gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, wenn Sie am 01.01. des Jahres bereits länger als ein Jahr verwitwet waren. |
Steuerklasse II | Sie sind allein stehend und wohnen mit keiner anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft, bekommen für Ihre Kinder, die bei Ihnen wohnen, einen Freibetrag oder Kindergeld, und die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung liegen nicht vor (Lohnsteuerklasse III, IV, V). |
Steuerklasse III | Gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt lebend sind. Für verwitwete Arbeitnehmer gilt die Steuerklasse III nur wenn Ihr Ehegatte im Vorjahr verstorben ist. |
Steuerklasse IV | Gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt lebend sind. |
Steuerklasse V | Gilt wenn Ihr Ehegatte die Steuerklasse III hat. |
Steuerklasse VI | Ist auf der zweiten oder weiteren Lohnsteuerkarte von Arbeitnehmern zu bescheinigen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. Diese Lohnsteuerkarte sollten Sie dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn beziehen. |
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Publiziert am: 2004-08-22 (7516 mal gelesen)