Das Sparbuch ist: Schuld- und Beweisurkunde.
Es enthält das Versprechen des KI, die Spareinlage zurückzuzahlen und gleichzeitig beweist es die Forderung
des Sparers
gegenüber dem KI Qualifiziertes Legitimationspapier
Spareinlagen werden grundsätzlich nur gegen Vorlage der Sparurkunde zurückgezahlt.
Das KI ist berechtigt, an jeden Vorleger ohne Prüfung der Berechtigung im Rahmen
der versprochenen Leistung mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen, sofern kein Missbrauchsverdacht besteht.
* Versprochene Leistung (s.O.)
gekündigte Beträge nachdem die Kündigugnfsfrist abgelaufen ist.
ohne Kündigung bis zu 2000 € je Kalendermonat bei Spareinlagen mit Kündigungsfrist von
Monaten
* Hinkendes Inhaberpapier:
Das KI ist nicht zur Zahlung an den Sparbuchinhaber verpflichtet, sonder kann die
Legitimation des Vorlegers verlangen. (z.B. wegen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns)
Um sich vor unberechtigten Verfügungen schützen zu können, kann der Sparer mit dem
KI vereinbaren, dass Auszahlungen z.B. nur an ihn oder gg. Nennung eines Kennwortes erfolgen
dürfen.
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Publiziert am: 2004-06-28 (25731 mal gelesen)