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Genussscheine

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Genussscheine

-> sind eine Mischung aus Gläubiger- und Teilhaberrechte d.h. -> beinhalten Gläubigerrechte (=Anspruch auf Verzinsung)
aber keine Mitgliedschaftsrechte
(z. B. Teilnahme an der HV, Stimmrecht)
-> sind börsenfähig
-> mit unterschiedlicher Ausgestaltung der in ihnen verbrieften Rechte:
z.B.:
* Anteil am Gewinn (evtl. vor den Aktien)
* Anteil am Verlust
* Anteil am Liquidationserlös
* Anteil am Liquidationserlös
* Nurtzungsrechte von gesellschaftseigenen Einrichtungen oder Rechten (z. B. Lizenzen)
* Bezugsrechte für Aktien bzw. Umtauschrechte in Aktien

Beispiele:
Dieser Genussschein ähnelt stark den festverzinslichen Anleihen und ermöglicht neben den festen Ausschüttungen Kursgewinne (in Zeiten fallender Zinsen). Die Rendite errechnet sich aus dem aktuellen Börsenkurs und der festen AUsschüttung, entsprechend der jeweiligen Lage am Kapitalmarkt. Er eignet sich insbesondere für den konservativen Anleger.
=> Genusschein - mit fester Verzinsung

Bei diesem Genussschein wird der Anleger verstärkt am Unternehmenserfolg beteiligt. Die jährliche AUsschüttung orientiert sich meist an der Div.-ausschüttung für Aktionäre der Gesellschaft. Häufig wird eine feste Mindestausschüttung vorgesehen, oder die Zahlung wird an bestimmte Bilanzdaten geknüpft. Der Kurs schwankt entsprechend der Ertragslage des Unternehmens, gegen Ende der Laufzeit nähert er sich dem Rückzahlungswert.
=> Genusschein - mit variabler Verzinsung

Bei dieser spekulativen Form der Genusscheine kann der Anleger wählen, ob er das Papier während der Laufzeit (eventuell gegen Zuzahlung) in eine Aktie des Unternehmens umtauscht oder bis zum Fälligkeitstermin behält.
=> Genusscheine mit Wandlungsrecht

Dem Genusschein ist eine Option beigefügt, die dem Anleger zum Bezug der AKtie des Unternehmens gegen eine festgelegte Optionsprämie berechtigt. Bei Ausübung des Optionsrechts bleibt der Genusschein in vollem Umfang bestehen.
=> Genusscheine mit Optionsrecht

-> Laufzeiten begrenzt oder unbegrenzt
-> Kündigungsmöglichkeiten für Emittenten und Anleger
-> Bedeutung

a) für den Anleger:
- Rendite meist über dem Kapitalmarktzins
- Förderung der Mitarbeiterbeteiligung
- Rückzahlungsrisiko
- eingeschränkte Liquidierbarkeit, da dem Verkäufer meist wenige Käufer gegenüberstehen

b) für den Emittenten:
- Möglichkeit der Mittelbeschaffung: zwar grunsätzlich Fremdkapital aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Eigenkapital
-> sog. Genussrechtskapital
=> interessant für KI ohne Aktienkapital
z.B. Landesbanken, genossenschaftl. KI
- Möglichkeiten bei Sanierungen, Abfindungen u.a.
- steuerlich: Ausschüttungen (Zinsen) auf Fremdkapital sind steuermindernd.









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Publiziert am: 2004-06-28 (20143 mal gelesen)

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