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BDI: Bundestag sollte bei Private Equity nachbessern 110/2007 21. Oktober 2007

Geschrieben am 21-10-2007

Berlin (ots) - "Die Attraktivität für Private Equity zu
verbessern, damit ist die Koalition auf dem richtigen Weg. Die
geplanten Maßnahmen, mit denen die Eigenkapitalfinanzierung in
Deutschland wettbewerbsfähiger gestaltet werden sollen, sind aber
unzureichend." Dies erklärte Klaus Bräunig, Sprecher der
BDI-Hauptgeschäftsführung zur Anhörung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages am Montag zum Gesetz zur Modernisierung der
Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen.

"Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist zu eng gefasst und im
Wesentlichen auf die Wagniskapitalbildung fokussiert. Offenbar fehlt
der Koalition der Mut zu einer umfassenden steuerlichen Lösung, die
die Beteiligungsfinanzierung des Mittelstands auf breiter Front
verbessern könnte", sagte Bräunig, Mit der jetzt geplanten
Zersplitterung des Regelwerks würde für große Bereiche des privaten
Beteiligungskapitals keine Beseitigung der bestehenden Hemmnisse
erfolgen. "Gerade wenn etablierte mittelständische Unternehmen für
die Unternehmensnachfolge Beteiligungen benötigen, werden sie von
diesem Gesetz wegen der einengenden Investitionsvorschriften nicht
oder kaum erfasst."

Die Politik habe sich wiederholt dem Ziel der Verbesserung der
Eigenkapitalausstattung verschrieben, aber daraus bislang nicht die
notwendigen politischen Konsequenzen gezogen, kritisierte Bräunig.
Positiv werte der BDI, dass Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften
steuerrechtlich als vermögensverwaltend betrachtet werden. Dadurch
werde die Ertragsbesteuerung der Wagniskapitalfonds ausgeschlossen.
Das begünstige Beteiligungen insbesondere an jungen und innovativen
mittelständischen Unternehmen. Die geplante Ausnahmeregelung von der
ab 2008 geltenden Verlustabzugsbeschränkung aus der
Unternehmenssteuerreform komme indes nur einer kleinen Gruppe von
Unternehmen zugute. Bräunig forderte den Bundestag zu Nachbesserungen
der Vorschriften auf. "Investments von
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften werden auf
Kapitalgesellschaften beschränkt. Aber auch für
Personengesellschaften, die immerhin 85 Prozent aller Unternehmen
ausmachen, bedarf es steuerlicher Regelungen, die die Zufuhr von
Eigenkapital attraktiv machen. Überdies wird durch die Kriterien
Alter und Eigenkapitalausstattung der Unternehmen der Kreis der in
Frage kommenden Zielgesellschaften stark eingeschränkt."

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
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Pressekontakt:
Kontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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