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ots.Audio: Das kann ins Auge gehen: Strahlen von Lasern und LEDs

Geschrieben am 19-10-2007

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Taschenlampen sind bei Kindern und Jugendlichen ein beliebtes
Spielzeug. Vor allem im Dunkeln bekommt man damit tolle Effekte hin.
Doch Taschenlampen oder andere Lichtquellen sind nicht immer völlig
harmlos. Gerade in den letzten Jahren sind Geräte auf den Markt
gekommen, die mit Lasern oder leistungsstarken LEDs bestückt sind.
Auch damit lässt sich wunderbar spielen, doch die Strahlen dieser
Geräte sind gefährlich für das Auge, warnt Günter Ott von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

O-Ton, 25 sec
"Laser und LEDs werden auch zunehmend im privaten Bereich eingesetzt,
zum Beispiel als Laserpointer, Laser-Wasserwaage, Show-Laser oder
LED-Taschenlampe. Diese Geräte können Sie also im Geschäft ganz
normal kaufen, obwohl von diesen Geräten unter bestimmten Bedingungen
Gefahren ausgehen können. Besonders gefährdet sind die Augen. Es
reicht unter Umständen schon aus, wenn man nur einen kurzen Moment in
den Strahl hineinschaut."

Laserlicht ist doppelt tückisch, denn es löst nicht den so
genannten Lidschlussreflex aus. Das heißt, die Augen schließen sich
nicht automatisch, wenn man in einen Laserstrahl blickt. Darum eignen
sich die Geräte auch nicht als Spielzeug:

O-Ton, 24 sec
"Von dem Laser können durchaus Gefahren ausgehen, von daher gehören
sie nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Wenn man so ein
Gerät benutzt, ist es wichtig, dass man nicht selbst in den Strahl
hineinblickt, man sollte aber auch den Strahl nicht auf andere
Personen richten. Wenn man von so einem Strahl getroffen wird, ist es
wichtig, dass man sofort die Augen schließt und den Blick abwendet."

Laser- und LED-Geräte sind je nach Gefährlichkeit in bestimmte
Klassen eingeteilt. Diese muss auf dem Gerät erkennbar sein, sagt
Susanne Woelk von der "Aktion DAS SICHERE HAUS":

O-Ton, 26 sec
"Laser- und LED-Geräte gibt es grundsätzlich in zwei Klassen, die
Klasse 1 und die Klasse 2. Bei der Klasse 1 ist es eigentlich so,
dass man sagen kann, die sind relativ harmlos, aber das ist eben bei
der Klasse 2 schon nicht mehr so. Die können schon ganz schön
gefährlich werden, gerade wenn Kinder und Jugendliche unbeobachtet
oder unbeaufsichtigt damit spielen. Deshalb sollten solche Geräte,
also Klasse-2-Geräte, nur dann von Kindern und Jugendlichen bespielt
und benutzt werden, wenn eben auch Erwachsene in der Nähe sind."

Auf keinen Fall eignen sich Geräte der Klassen 3 und 4 für den
privaten Gebrauch. Vor allem auf Flohmärkten und Basaren ist viel
billige Ware im Umlauf, die nicht immer die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt. Deswegen sollte man Laser- und LED-Geräte,
wenn man darauf nicht verzichten kann, unbedingt im Fachgeschäft
kaufen und sich gut beraten lassen.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: DSH - Aktion Das Sichere Haus
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9331
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9331.rss2

Pressekontakt:
Günter Ott, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Tel.:
0231 9071 2317, ott.guenter@baua.bund.de
Dr. Susanne Woelk, Aktion DAS SICHERE HAUS, Tel.: 040 / 29 81 04 62,
s.woelk@das-sichere-haus.de


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