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Mangelnde Transparenz und unklare Zuständigkeiten: BVDW fordert Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle

Geschrieben am 12-10-2007

Berlin (ots) -

Branchenverband legt in Berlin umfassendes Jugendschutzgutachten
vor

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat heute im
Rahmen einer Pressekonferenz ein umfassendes Gutachten zur Situation
des Jugendmedienschutzes vorgestellt. Trotz des hohen
Jugendschutzniveaus in Deutschland listet das Gutachten eine Reihe
von Systemmängeln auf, die vor allem durch die Intransparenz der
Aufsichtsverfahren und die unklare Kompetenzverteilung zwischen den
verschiedenen staatlichen Institutionen sowie die lange Dauer der
Bearbeitung etwa bei Anerkennungsverfahren begründet sind. Im
Ergebnis werden nach Überzeugung der Experten deutsche Anbieter
gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern durch die Praxis einseitig
benachteiligt. BVDW-Präsident Arndt Groth forderte auch vor diesem
Hintergrund eine deutliche Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle
der Branche.

"Der Jugendschutz ist ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches
Anliegen", so Arndt Groth. "Mängel in den Aufsichtsverfahren sind
daher inakzeptabel. Hier gibt es offensichtlich Nachbesserungsbedarf,
um das vorhandene Vollzugsdefizit seitens der Aufsicht abzubauen."
Das Gutachten bemängelt zudem unklare Abgrenzungen der Kompetenzen,
der an den Prüfverfahren beteiligten öffentlichen Institutionen.
"Insbesondere die Rolle der Kommission für Jugendmedienschutz, KJM,
ist hier zu hinterfragen", so Arndt Groth weiter. "Der aktuelle
Tätigkeitsbericht der KJM nährt durchaus den Wunsch nach einer
Optimierung der Zuständigkeiten und nach mehr Transparenz." So
erhielt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter
(kurz: FSM) nur zu einem geringen Anteil der bei der KJM
eingereichten Anzeigen eine qualifizierte Rückmeldung - nach
Auffassung des Branchenverbandes ein völlig unzureichendes Vorgehen
einer Aufsichtsinstanz.

Zudem prangern die Experten die Intransparenz der
Entscheidungsfindung und -begründung durch die KJM an. So fände sich
im Tätigkeitsbericht der KJM zwar der Hinweis, dass von April 2005
bis März 2007 250 Fälle aus dem Bereich der Telemedien bearbeitet und
davon 70 Fälle abschließend bewertet worden seien, Angaben über den
Ausgang der Verfahren, die jeweilige Dauer und die
Entscheidungsgründe fehlen indes. Vor diesem Hintergrund sei schwer
zu beurteilen, ob die bestehenden Jugendschutzregelungen auch
tatsächlich effektiv angewendet werden. Genau das müsse jedoch Ziel
der in die Genehmigungsprozesse eingebundenen Institutionen sein.

Verfahren ohne Fristen und nachvollziehbare Ergebnisse

"Bei umfassenden Genehmigungsverfahren wie etwa im Bezug auf
Jugendschutzprogramme sowie bei Aufsichtsverfahren ist es wichtig,
Fristen und Veröffentlichungspflichten zu definieren. Daneben ist es
unerlässlich, das jeweils zuständige Aufsichtsorgan konkret zu
benennen", konstatiert Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik beim
BVDW. So sei es nicht selten Praxis, dass Unternehmen bei
Genehmigungsverfahren zunächst jugendschutz.net, bemühen würden, so
dass es zu einer faktischen Dopplung der Aufsicht kommt.
Jugendschutz.net ist der KJM organisatorisch zwar angebunden, ihre
Rolle zwischen der Selbstregulierung und der staatlichen Aufsicht ist
jedoch trotz der Vorgaben im Jugendmedienschutzstaatsvertrag sehr
diffus. "Es wäre daher nur konsequent, das Zusammenspiel von KJM und
jugendschutz.net dann auch entsprechend gesetzlich zu verankern", so
Gerd M. Fuchs weiter.

Gestärkte freiwillige Selbstkontrolle erhöht Wirksamkeit
gesetzlicher Regelungen

"Die Effizienz der freiwilligen Selbstkontrolle ist durch das
Gutachten belegt. Nun geht es darum, die richtigen Schlüsse daraus zu
ziehen und sie mit einem entsprechend erweiterten Handlungsrahmen
auszustatten", resümiert BVDW-Präsident Arndt Groth. Der
BVDW-Präsident forderte in diesem Zusammenhang eine deutliche
Stärkung der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter e.V.).

Vor dem Hintergrund der anstehenden Überarbeitung der
Jugendschutzregelungen, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)
und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), fordert der Branchenverband,
dass hohe Jugendschutzniveau in Deutschland weiter zu entwickeln.
"Die existierenden Verfahren müssen so optimiert werden, dass die
gesetzlichen Regelungen wirksamer und durch die Aufsicht konsequenter
verfolgt werden. Durch eine Stärkung der Selbstkontrolle würden die
Regelungen überdies deutlich schneller greifen", resümiert
BVDW-Präsident Arndt Groth. Die Erkenntnis, dass Selbst- und
Co-Regulierung als Weg zu einer besseren Rechtsetzung in neuen Medien
anzusehen sind, setzt sich derzeit auch auf europäischer Ebene durch.

Das vom BVDW beauftragte, rund 150seitige Gutachten wurde von
T-Online; Deutsche Telekom AG, T-Com, Microsoft Deutschland und
Vodafone unterstützt. Das komplette Gutachten kann unter
http://www.bvdw.org herunter geladen werden.

Über den BVDW:

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die
Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess
beteiligten Unternehmen.

Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und
anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere
Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv
die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.

Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und
Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und
gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen
der Digitalen Wirtschaft liefert.

Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und
Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur
Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien
transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft,
Gesellschaft und Administration zu fördern.

Originaltext: BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6862
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6862.rss2

Pressekontakt:
Christoph Salzig, Pressesprecher
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
Tel. 0211 60 04 56 -26, Fax: -33
Mobil: 0177 8 52 86 16
mailto:salzig@bvdw.org


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