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5 Milliarden Euro Steuerentlastung mit Schönheitsfehlern Presseinformation zur Handelsblatt Konferenz Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 (8. und 9. November 2008, Berlin)

Geschrieben am 08-10-2007

Düsseldorf (ots) - Berlin/Düsseldorf, Oktober 2007. Mit der
Absenkung der Körperschafts-und Gewerbesteuer von 38,6 Prozent auf
29,8 Prozent im Rahmen der Unternehmensteuerreform stellt sich
Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb gut auf. Die im Juli
2007 im Bundesrat verabschiedete Reform soll vor allem
Kapitalgesellschaften und Mittelstandsbetriebe ab 2008 um fünf
Milliarden Euro entlasten. Wegen der komplexen
Abschreibungsmodalitäten und der unterschiedlichen Behandlung von
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und der Komplexität
der Steuergesetze steht die Unternehmensreform aber auch in der
Kritik.

Die Handelsblatt Konferenz "Auswirkungen der
Unternehmensteuerreform" (8. und 9. November 2008, Berlin) greift die
steuerlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2008 auf und stellt die
umstrittene Zinsschranke, die Neuerungen beim Verlustabzug, die
Funktionsverlagerungen, die Abgeltungsteuer sowie die
Thesaurierungsbegünstigung zur Diskussion. Die Bedeutung der
Unternehmensteuerreform für den Investitionsstandort Deutschland
beschreibt der Berliner Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin. Er lobt die
internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch die Reform,
gibt aber auch zu Bedenken: "Gleichzeitig kostet die
Unternehmensteuerreform den Staat fünf Milliarden Euro. In einem
ausgewogenen Paket wäre eine Entlastung der Kapitalgesellschaften
auch ohne Milliardeneinbußen für den Staat möglich gewesen." Aus dem
Bundesfinanzministerium spricht Florian Scheurle über den notwendigen
Klärungsbedarf der Unternehmensteuerreform durch Verwaltungserlasse
und erläutert die weiteren steuerpolitischen Pläne der
Bundesregierung.

Die Einführung der Zinsschranke wurde im Vorfeld der Reform heftig
diskutiert und bringt Beschränkungen beim Betriebsausgabenabzug mit
sich. Eingeführt wurde die Zinsschranke, um zu verhindern, dass
Erträge in steuergünstigere Länder verlagert werden. Dr. Rolf
Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen) definiert den Betriebs-
und Konzernbegriff und erläutert die Gesellschafterfremdfinanzierung.
Gemeinsam mit Dr. Thilo Sarazin und Florian Scheurle diskutiert er
mit Konzernvertretern über die Folgen der Zinsschranke.

Besonders die Verlustnutzung wurde durch die Reform verschärft.
Mit den Änderungen im Mantelkauf wird beispielsweise der Kauf von
Gesellschaften erschwert, mit denen bisher angesammelte
Verlustvorträge in der Körperschaftsteuer genutzt werden konnten. Dr.
Thomas Eisgruber (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen) geht
auf den Grundgedanken dieser Neuregelung sowie auf Einzelfragen ein.
Zur neu eingeführten Besteuerung bei Funktionsverlagerungen spricht
Manfred Neumann (Bundesministerium der Finanzen). Die Änderungen bei
der Abgeltungsteuer sind das Thema von Roland Ronig (OFD Rheinland).
Die Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften stellt
Hermann Bernwart Brandenberg (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
vor.

Die Sicht der Unternehmen auf die Steuerreform und ihre
praktischen Auswirkungen beschreiben unter anderem Steuerexperten von
der Deutschen Telekom, BASF, Linde oder dem ZF-Konzern.

Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter:
http://www.konferenz.de/ots-unternehmensteuer07

Weitere Informationen zum Programm
EUROFORUM Deutschland GmbH
Konzeption und Organisation für Handelsblatt Veranstaltungen
Dr. phil. Nadja Thomas
Pressereferentin
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Telefon.: +49 (0)2 11. 96 86-33 87
Fax: +49 (0)2 11. 96 86-43 87
E-Mail: nadja.thomas@euroforum.com

Originaltext: EUROFORUM Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
EUROFORUM Deutschland GmbH
Dr. phil. Nadja Thomas
Telefon: +49(0)211/9686-3387
Fax: +49(0)211/9686-4387
nadja.thomas@euroforum.com


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