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Klimakiller Braunkohle: Greenpeace will Vattenfall-Kraftwerk stoppen / Behörde soll Genehmigung für Block R widerrufen

Geschrieben am 28-09-2007

Hamburg (ots) - Greenpeace hat heute beim Regierungspräsidium
Dresden einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den
Block R des Vattenfall-Kraftwerks im sächsischen Boxberg gestellt.
Die Umweltschutzorganisation hat gleichzeitig beantragt, einen
Baustopp zu verhängen. Greenpeace begründet dies mit neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen über die zunehmende Geschwindigkeit
des Klimawandels. Da der Energiekonzern Vattenfall die Anlage mit dem
besonders klimaschädlichen Brennstoff Braunkohle betreiben will, ist
sie nach Ansicht von Greenpeace nicht mehr vertretbar. Zudem
widerspricht der Neubau des Kraftwerks den Klimaschutzzielen der
Bundesregierung und dem internationalen Abkommen von Kyoto.

"Eine Kohlendioxidschleuder wie in Boxberg darf Vattenfall niemals
in Betrieb nehmen", fordert Karsten Smid, Klimaexperte von
Greenpeace. "Der Klimawandel gefährdet Menschen bereits jetzt
weltweit und bedroht künftige Generationen. Das Regierungspräsidium
Dresden muss für diesen Klimakiller einen Baustopp verhängen."

Die Voraussetzungen für die Ende 2006 erteilte Genehmigung sind
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht mehr gegeben. Das Gesetz
sieht einen Widerruf der Genehmigung vor, wenn "auf Grund
nachträglich eingetretener Tatsachen" ohne einen Widerruf "das
öffentliche Interesse gefährdet würde". Diese neuen Fakten liegen mit
den jüngsten Erkenntnissen des UN-Weltklimarates IPCC der
Öffentlichkeit seit dem Frühjahr 2007 vor. Der Bericht zeigt, dass
zum Schutz des Klimas der Ausstoß von Kohlendioxid drastischer
verringert werden muss als bisher gedacht.

Der Betrieb der Anlage wäre nicht mehr mit dem im Grundgesetz
verankerten Schutz der künftigen Generationen und der natürlichen
Lebensgrundlagen (Artikel 20a GG) als übergeordnetem Recht vereinbar.
"Geltendes Völkergewohnheitsrecht gebietet Staaten, so weit wie
möglich Treibhausgasemissionen zu vermeiden", heißt es im Antrag von
Greenpeace, "...die Nutzung von ineffizienten Brennstoffen wie
Braunkohle [ist] danach völkerrechtlich nicht zulässig." Eine auf
Umweltfragen spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei hat den Antrag
zum Widerruf der Betriebsgenehmigung verfasst.

Nach Auffassung von Greenpeace sind weitere Baumaßnahmen am Block
R illegal. Nach der Sächsischen Bauordnung (§79 SächsBauO) ist die
Einstellung von Arbeiten zur Errichtung von Anlagen anzuordnen, die
im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen. Ferner
fordert Greenpeace die Behörde auf, gemäß Paragraph 80 der
sächsischen Bauordnung den Abbruch der bisher errichteten Bauten
anzuordnen.

Die Energiekonzerne in Deutschland wollen in den nächsten Jahren
25 Kohlekraftwerke mit einer Kapazität von 23.000 Megawatt bauen,
darunter drei besonders klimaschädliche Braunkohlekraftwerke. Pro
Jahr werden diese Kraftwerke die Atmosphäre mit zusätzlichen 140
Millionen Tonnen CO2 belasten, das entspricht dem CO2-Ausstoß von
Belgien.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Karsten Smid, Tel.
040-30618-388 oder 0171-8780 821, und an Pressesprecher Jan Haase,
Tel. 0171-87 00-675. Den Antrag finden Sie im Internet,
http://www.greenpeace.de

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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