Berliner Anwalt erstreitet Urteil zum Widerruf von Haustürgeschäften / Bertelsmann will Aufhebung am 26. September vorm BGH in Karlsruhe erwirken
Geschrieben am 24-09-2007 |   
 
    Berlin (ots) - Am 26. September 2007 verhandelt der  Bundesgerichtshof (BGH) über eine wichtige Frage des  Verbaucherschutzes, nämlich über den Widerruf von Haustür-Geschäften, insbesondere bei Bertelsmann-Vertretern.
     Ein solcher Widerruf ist zwar normalerweise nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Aber die Frist beginnt erst dann, wenn dem Kunden  eine Belehrung ausgehändigt wird, die bestimmte gesetzliche  Anforderungen erfüllen muß. Dazu verwenden die meisten  Direktvertriebsfirmen den amtlichen Mustertext der Bundesregierung,  so auch der Branchenführer Bertelsmann mit seiner  Direktvertriebstochter "inmediaOne" (u.a. Brockhaus, Lexikothek,  Coron).
     Der Berliner Rechtsanwalt Jochim Schiller hat allerdings am  10.01.2007 ein Urteil erstritten, wonach ausgerechnet dieser amtliche Mustertext die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, so daß er  die Widerrufsfrist nicht in Lauf setzt (*LG Koblenz vom 20.12.2006,  veröffentlicht in MMR, 3/2007, S. 190). Der Kunde kann deshalb seine  Bestellung auch noch nach Jahren widerrufen. So will es das Gesetz.
     Verständlicherweise versucht Bertelsmann alles, um eine Aufhebung  dieses Urteils zu erreichen. Deswegen ist Bertelsmann vor den BGH  nach Karlsruhe gezogen. Die Verhandlung ist am 26. September 2007.  Rechtsanwalt Jochim Schiller  wird die Verhandlung vor Ort in  Karlsruhe verfolgen.
     Weitere Infos und den genauen Wortlaut des Urteils gibt es  exklusiv unter www.jochim-schiller.de
  Originaltext:         Rechtsanwalt Jochim Schiller Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64817 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64817.rss2
  Pressekontakt: RA Jochim C. Schiller Monumentenstraße 35 10829 Berlin-Schöneberg
  Tel.: 030 / 78 70 80 80 mail@jochim-schiller.de
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