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Manila-Terminalprojekt: Fraport-Vorstand prüft Annullierungsantrag gegen Weltbank-Entscheidung

Geschrieben am 31-08-2007

Frankfurt (ots) - Nach ausführlicher Erörterung der am 17. August
zugegangenen Entscheidung des Weltbank-Schiedsgerichts prüft der
Vorstand der Fraport AG mögliche weitere rechtliche Schritte und
überlegt, die Annullierung dieses Urteils zu beantragen.

Nur zwei der drei Schiedsrichter sind der Ansicht, dass Fraports
Engagement in dem Manila-Projekt nicht von dem
deutsch-philippinischen Investitionsschutzabkommen geschützt sei und
somit das Schiedsgericht für den Fall nicht zuständig sei, da hierbei
in 1999 gegen das sogenannte "Anti-Dummy Law" verstoßen worden sei.
Nach diesem philippinischen Gesetz ist es Ausländern u. a. verboten,
Management-Einfluss in einem sogenannten Public Utility-Unternehmen
auszuüben.

In einem 24 Seiten umfassenden Minderheitsvotum zum Urteil
begründet einer der drei Schiedsrichter seine abweichende Haltung u.
a. damit, dass das "Anti-Dummy Law", das für Public Utilities gelte,
für den vorliegenden Fall überhaupt keine Anwendung finden könne.
Schließlich habe der Supreme Court der Philippinen die
Konzessionsverträge über Bau und Betrieb des neuen Terminals am
Flughafen Manila für "von Anfang an null und nichtig" erklärt. An
diese Entscheidung sei das Schiedsgericht gebunden. Mangels
Konzession liege auch keine Public Utility vor, folglich sei auch ein
Verstoß gegen das entsprechende Gesetz gar nicht möglich.

Das Schiedsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass es "keine
obsiegende Partei" in dem Verfahren gebe, und dass deshalb auch jede
Partei ihre Verfahrenskosten selbst zu tragen habe.

Fraport bleibt bei seiner Auffassung, nicht gegen philippinische
Gesetze verstoßen zu haben. Alle geschlossenen Verträge waren
gemeinsam mit philippinischen und internationalen Kanzleien
erarbeitet worden.

Fraport wertet intensiv die mehr als 200-seitige Entscheidung aus
und geht derzeit davon aus, dass wesentliche im Verfahren vorgelegte
Dokumente und von Fraport vorgebrachte Argumente und Aspekte keine
bzw. unzureichende Berücksichtung fanden. Der Vorstand prüft deshalb
alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich eines Antrags auf
Annullierung. Mit einer denkbaren Nichtigkeitsklage gegen die
Entscheidung kann im Erfolgsfall eine erneute Aufnahme des Verfahrens
verbunden sein, in dem Fraport Schadensersatz in Höhe von gut 400
Millionen US-Dollar für die Enteignung des Terminals von der
philippinischen Regierung fordert.

Originaltext: Fraport AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31522
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_31522.rss2
ISIN: DE0005773303

Pressekontakt:
Fraport AG
Unternehmenskommunikation
Pressestelle (UKM-PS) Telefon: 069 690-70555
60547 Frankfurt am Main Telefax: 069 690-55071


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