(Registrieren)

VKU zur IW-Studie "Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen" / Kein "verzerrter Wettbewerb", sondern verzerrte Darstellung

Geschrieben am 31-08-2007

Köln (ots) - "Die Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft
(IW) zum angeblichen Umsatzsteuerprivileg kommunaler Unternehmen
stellt eine bewusste Verzerrung der tatsächlichen steuerlichen
Verhältnisse dar." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen, Michael Schöneich, heute in Köln.

Richtig sei, dass die Kommunen lediglich im Rahmen der ihnen
gesetzlich als Pflicht zugewiesenen, hoheitlichen Aufgaben nicht der
Umsetzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie diese in
öffentlich-rechtlicher Rechtsform erfüllten. Den kommunalen
Unternehmen sei dann jedoch auch der Vorsteuerabzug versagt. "Dieser
Nachteil kann entgegen den unhaltbaren Behauptungen des IW durch
steuerstrategische Gestaltungen in keiner Weise umgangen werden", so
Schöneich.

Völlig unzutreffend sei die Aussage der Studie, die Kommunen
behinderten einen freien Wettbewerb in der Ver- und
Entsorgungswirtschaft. "Es sollte dem IW eigentlich geläufig sein,
dass es aus gutem Grund weder in der Wasserver- noch in der
Abwasserentsorgung eine Marktöffnung und daher auch keinen gebremsten
Wettbewerb gebe", betonte Schöneich. Gerade diese Kernbereiche seien
aufgrund ausdrücklicher politischer Willenserklärung sowohl aus Sicht
des EU-Parlamentes als auch der Bundesregierung bewusst keiner
Marktöffnung zugefügt worden. Die Kommunen und ihre Unternehmen
erledigten hier ihre originären Pflichtaufgaben mit international
höchster Qualität und zu angemessenen Preisen.

Kritisch sei auch zu beurteilen, dass die Studie die Entwicklung
des Verhältnisses zwischen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
zu den Gesamteinnahmen der Kommunen als Beleg für eine Ausweitung der
wirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand darstelle.
Angesichts stark schwankender Steuereinnahmen der Kommunen sei diese
statistische Kennzahl aus Sicht des VKU vollkommen ungeeignet,
derartige Rückschlüsse in seriöser Art und Weise zu ziehen.

Falsch sei auch die ebenso kritische Sichtweise auf eine angeblich
fehlende Ausschreibung von so genanten Eigenleistungen. Gemäß Artikel
28 Absatz 2 Grundgesetz hätten die Kommunen im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung die Entscheidungsfreiheit, wie sie die Aufgaben für
ihre Bürger am besten erbringen können. Es sei eine
Selbstverständlichkeit, dass Eigenerbringung nicht in Rahmen der
Ausschreibung ausgestaltet werde. Weder die nationalen noch
europäischen Vergaberegelungen sähen auch nur im Ansatz eine
Ausschreibungspflicht für solche Eigenleistungen vor.

Nicht zuletzt von der Praxis widerlegt sei auch die Aussage, eine
Kommunalisierung von Aufgaben führe meist zu überhöhten Preisen. Das
Beispiel der Stadt Bergkamen, die jetzt die Hausmüllentsorgung für
ihre Bürger, die vorher von einem privaten Unternehmen durchgeführt
wurde, übernommen habe, widerlege dies eindeutig. Die Stadt kann
diese Leistungen nun zu 25 bis 30 Prozent billiger als die Privaten
anbieten.

Angesichts der verzerrenden Behauptungen, so Schöneich, würde die
vorliegende Studie des IW den Ansprüchen an eine objektive
wissenschaftliche Ausarbeitung in keiner Weise gerecht werden.

(Nähere Ausführungen des VKU zur IW - Studie finden Sie online
unter www.vku.de )

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Ansprechpartner:
Wolfgang Prangenberg
Fon: +49.221.37 70-206
Fax: +49.221.37 70-266


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

90103

weitere Artikel:
  • Gericht genehmigt Vereinbarung mit Russian Machines Aurora, Ontario (ots/PRNewswire) - Magna International Inc. (TSX: MG.A, TSX: MG.B; NYSE: MGA) gab heute bekannt, dass der Vereinbarungsplan unter dem Business Corporations Act (Ontario) (die "Vereinbarung") mit der Open Joint Stock Company Russian Machines ("Russian Machines"), dem Stronach Trust und den anderen, in der Vereinbarung genannten Parteien die endgültige Genehmigung durch die Rechtsinstanz erhalten hat. Magna gab ausserdem bekannt, dass die Toronto Stock Exchange eine bedingte Genehmigung für die Ausgabe und Notierung der 20 mehr...

  • Manila-Terminalprojekt: Fraport-Vorstand prüft Annullierungsantrag gegen Weltbank-Entscheidung Frankfurt (ots) - Nach ausführlicher Erörterung der am 17. August zugegangenen Entscheidung des Weltbank-Schiedsgerichts prüft der Vorstand der Fraport AG mögliche weitere rechtliche Schritte und überlegt, die Annullierung dieses Urteils zu beantragen. Nur zwei der drei Schiedsrichter sind der Ansicht, dass Fraports Engagement in dem Manila-Projekt nicht von dem deutsch-philippinischen Investitionsschutzabkommen geschützt sei und somit das Schiedsgericht für den Fall nicht zuständig sei, da hierbei in 1999 gegen das sogenannte "Anti-Dummy mehr...

  • Quellans QNx220-Entstörer macht sein Debüt in Tokio Tokio (ots/PRNewswire) - - Unternehmen erzielt drastische Verbesserung des Signalempfangs von Mobilfunkgeräten durch RF-Entstörungstechnologie EDN Noise Symposium -- Quellan Incorporated stellte heute den QNx220 vor, seinen neuesten RF-Entstörer für moderne mobile Kommunikationsprodukte. Auf der Grundlage der patentierten CSP Noise Cancelling Technology des Unternehmens gleicht der ultrakleine CMOS IC unerwünschte RF-Interferenzen aus, um die Empfangsempfindlichkeit zu verbessern. In signalschwachen Bereichen kann ein mit dem QNx220 mehr...

  • Einheitlicher Marktauftritt nach Zusammenschluss: Tele Columbus Gruppe mit neuem Corporate Design Hannover (ots) - Vom 1. September an präsentieren sich Tele Columbus und ewt mit ihren Tochtergesellschaften in einem neuen, einheitlichen Corporate Design. Die Unternehmen hatten sich im November 2006 zum drittgrößten Kabelanbieter Deutschlands und zum größten Netzbetreiber der Netzebene 4 zusammengeschlossen. Der neue Marktauftritt begleitet die strategische Neuausrichtung der Tele Columbus Gruppe vom technischen Infrastrukturunternehmen zu einem kundenzentrierten Telekommunikations- und Multimediaanbieter. Mit dem neuen Corporate mehr...

  • Der Tagesspiegel: Berliner Behörden wollen gegen Produktpiraten auf der Ifa vorgehen Berlin (ots) - Die Berliner Behörden rechnen damit, dass auf der Internationalen Funkausstellung (Ifa) auch Produktpiraten ihre Neuentwicklungen zeigen werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg seien auf Verfahren wegen Patenrechtsverletzungen bei Ausstellern der Ifa vorbereitet, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Michael Grundwald, dem "Tagesspiegel" (Sonnabendausgabe). "Es ist auch sehr kurzfristig möglich, Ermittlungen aufzunehmen und Beweismittel zu sichern, falls Strafanzeigen mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht