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AXA Konzern AG: Erfolgreicher Abschluss eines Vergleichs zu Squeeze-out und Gewinnabführungsvertrag bei der AXA Versicherung

Geschrieben am 09-12-2005

KÖLN, 09.12.2005 - Die AXA Konzern AG und die AXA Versicherung AG haben sich im Rahmen eines Vergleiches mit außenstehenden Aktionären der AXA Versicherung AG, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juli 2005 Anfechtungsklage erhoben hatten, erfolgreich geeinigt.

Demnach wird der für den Squeeze-out maßgebliche Barabfindungsbetrag zunächst auf 77,21 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie der AXA Versicherung AG (ISIN-Nummern.: DE0008454505 bzw. DE0008454539) festgesetzt. Für diejenigen außenstehenden Aktionäre, die eine Erklärung zum Verzicht auf die Rechte aus der Durchführung eines eventuellen Verfahrens zur gerichtlichen Überprüfung von Abfindung und Ausgleich (Spruchverfahren) abgeben, erhöht sich die Abfindung aufgrund des Übertragungsbeschlusses bzw. aufgrund des Barabfindungsangebots aus dem Gewinnabführungsvertrag auf 96,00 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie der AXA Versicherung AG. Zusätzlich erhalten alle Minderheitsaktionäre der AXA Versicherung AG, die aufgrund des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausscheiden, für 2005 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 4,66 Euro je Stammaktie bzw. von 4,72 Euro je Vorzugsaktie.

Detailinformationen zur Abwicklung des Vergleichs werden in Kürze veröffentlicht und den betroffenen Aktionären in den kommenden Tagen über Ihre Depotbanken zugeleitet.

Weitere Informationen für die Presse:

Ulrich Bockrath
Tel.:(02 21) 148 22491
Fax: (02 21) 148 30044
E-Mail:
ulrich.bockrath@axa.de


Weitere Informationen für Aktionäre:

Horst Kullmann
Tel.: (0 22 1) 148 21160
Fax: (0 22 1) 148 31804
E-Mail: horst.kullmann@axa.de

Quelle: Pressrelations.de

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