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Unwetter - und Sturmschäden - Richtig versichert im Schadensfall

Geschrieben am 10-08-2007

Wuppertal (ots) - Wenn die Ziegel vom Dach fallen, Bäume umknicken
und das Haus unter Wasser steht - wer kommt da eigentlich für die
Schäden auf?

Stürme und Unwetter verursachten in den vergangenen Jahren
Millionenschäden. Registrierten Metereologen früher nur selten ein
Unwetter oder einen Sturm, so vergeht heute kaum noch ein Jahr ohne
folgenschwere Kapriolen der Natur. Jüngstes Beispiel ist das gestrige
Unwetter oder der Orkan Kyrill, der am 18. Januar auch über
Deutschland wütete: Es entstanden Sachschäden in Milliardenhöhe,
viele Verletzte und Tote gab es zu beklagen. Die Sachschäden des
gestrigen Unwetters kann man noch nicht beziffern. Es gab aber
alleine in NRW 2 Tote.

Wenn so ein Unwetter sich gelegt hat, kann es für diejenigen, die
nicht vorgesorgt haben, schnell teuer werden. Wer dann jedoch eine
Hausrat- und ggf. eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, ist
gut abgesichert.

Welche Versicherung greift ...

... bei Schäden am Haus? Gebäudeschäden, die z. B. durch
umgefallene Bäume oder gekippte Masten entstanden sind, werden von
der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Auch Folgeschäden sind darüber
abgedeckt - wenn der Sturm zum Beispiel das Dach oder Fensterscheiben
eingedrückt hat und Regen oder Hagel weitere Schäden am Gebäude
verursachen.

... bei Beschädigung der Einrichtung?

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die
Hausratversicherung. Auch hier sind Folgeschäden mitversichert. Eine
Glasversicherung ersetzt - ursachenunabhängig - generell alle
Bruchschäden an Glasdächern, Fenster- und Türscheiben; auch die
Kosten für eine erforderliche Notverglasung werden ersetzt.

Einen Schutz vor den finanziellen Folgen durch Überschwemmung,
Hochwasser, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen bietet die erweiterte
Elementarschadenversicherung. Viele Versicherer bieten diese
Absicherungsmöglichkeit als Ergänzung der Hausrat- und
Wohngebäudeversicherung an.

Was tun im Schadensfall?

Der Experte Hermann-Josef Coenen der Barmenia Versicherungen rät:
"Generell gilt, Umfang und Qualität des Hausrats möglichst durch
Fotos und Listen zu dokumentieren. Dies kann im Schadenfall eine
große Hilfe sein. Unmittelbar nach dem Schadenfall sollten Sie alle
beschädigten oder zerstörten Gegenstände genau auflisten. Halten Sie
einen Schaden auch mit detaillierten Fotos fest. Auf jeden Fall
sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung
setzen, um den Schaden zu melden. Er wird Ihnen nützliche Tipps
geben, wie Sie sich weiter verhalten sollten."

Solch besondere Ereignisse wie die Orkane Lothar (1999), Jeanette
(2002) und Kyrill (2007) führen uns vor Augen, dass eine Versicherung
kein abstraktes Gut ist, sondern als bedarfsgerechter und
leistungsstarker Partner in Notsituationen hilft.

Weitere Informationen unter www.schaden.barmenia.de

Originaltext: Barmenia Krankenversicherung a. G.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60319
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_60319.rss2

Pressekontakt:
Stephan Bongwald
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 02 02 438-3240
Fax: 02 02 438-03-3240
E-Mail: stephan.bongwald@barmenia.de


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