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Sozialhilfeausgaben 2006 netto um rund 4% gestiegen

Geschrieben am 10-08-2007


Wiesbaden (ots) - Nach vorläufigen Angaben des Statistischen
Bundesamtes wurden im Jahr 2006 in Deutschland brutto 20,7
Milliarden Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem zum 1. Januar 2005
neu geschaffenen Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII
"Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von
2,4 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus
Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die
Sozialhilfeausgaben netto 18,3 Milliarden Euro; dies waren 4,0% mehr
als im Jahr 2005.

Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII,
so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2006 Folgendes
festzustellen:

Mit 10,6 Milliarden Euro lag der größte Anteil (58%) der
Sozialhilfeausgaben insgesamt - wie in den Vorjahren - bei der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2005
stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 4,4%. Die im 6. Kapitel
des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat
die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die
Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend
körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer
Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig
verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der
Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für
Arbeit - erbracht wird.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung lagen im Jahr 2006 bei 3,1 Milliarden Euro; dies
entspricht 17% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum
Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,0%
gestiegen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist
eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den
grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem
1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen,
wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen
ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2006
netto insgesamt 2,6 Milliarden Euro aus (+ 0,4% gegenüber dem
Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14% der
gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß
dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit
oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe
angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch
sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2006
netto 681,8 Millionen Euro ausgegeben (+ 10,8% gegenüber 2005); dies
entspricht 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also
vor Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für
diese Hilfeart ausgegeben. Seit dem 1. Januar 2005 erhalten bisherige
Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig
sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die
Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der
Sozialhilfestatistik nachgewiesen.

Je Einwohner wurden in Deutschland 2006 für die Sozialhilfe
rechnerisch 222 Euro ausgegeben. In Westdeutschland (ohne Berlin)
waren es mit 232 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in
Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 145 Euro. Die mit Abstand höchsten
Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten im Jahr 2006 - wie schon im
Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (363 Euro), Hamburg (346 Euro)
und Berlin (331 Euro). Die geringsten Ausgaben je Einwohner wurden in
den alten Ländern in Baden-Württemberg und Bayern mit 162 Euro und
193 Euro festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen
(110 Euro) und Thüringen (146 Euro) die Pro-Kopf- Ausgaben am
niedrigsten.

Eine methodische Kurzbeschreibung bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Die vollständige Pressemitteilung, inklusive einer Tabelle mit
Angaben zur Struktur der Sozialhilfeausgaben im Jahr 2006 auf
Länderebene, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter www.destatis.de zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (01888) 644-8534,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de


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