Schadensersatzklage gegen GPC Biotech AG wegen irreführender Kapitalmarktinformation - Antrag auf US-Sammelklage gestellt
Geschrieben am 07-08-2007 |   
 
    München / New York (ots) - Im Zusammenhang mit der Verzögerung bei der Zulassung des Krebsmedikaments "Satraplatin" in den USA und dem  darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des Unternehmens GPC Biotech AG  (Martinsried b. München) hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Münchner Anwaltskanzlei gemeinsam mit ihrem New Yorker  Kooperationspartner Shalov Stone Bonner & Rocco LLP am Montag, dem  06. August 2007 beim "United States District Court for the Southern  District of New York" eine US-Sammelklage gegen die GPC Biotech AG  eingereicht. Die Sammelklage schließt alle Anleger ein, die zwischen  dem 05. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 Aktien der beklagten  Gesellschaft erworben hatten. In der Klage wird GPC Biotech  vorgeworfen, die Anleger in dem Klagezeitraum unvollständig über den  Fortgang bei der Entwicklung des Krebsmedikaments Satraplatin, von  dem sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen USD  erhofft hatte, informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften  verletzt zu haben.
     Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) die Empfehlung gegeben, die  Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie  ab-zuwarten, bevor entschieden wird, ob Satraplatin die Zulassung  erhalten kann. Das Unternehmen zog daraufhin den Zulassungsantrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück. Der Kurs der GPC  Biotech-Aktie war anschließend massiv eingebrochen, da der Markt  aufgrund der früheren positiven Aussagen des Unternehmens von einer  Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen war.
     "Unserer Einschätzung nach hat die GPC Biotech AG insbesondere  nicht darauf hingewiesen, dass die FDA bereits vor dem 24. Juli 2007  Bedenken hinsichtlich der angewandten Methode in der fraglichen  Studie geäußert hatte", so Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner bei  Rotter Rechtsanwälte. Wie unter anderem das US-Nachrichtenmagazin  "Forbes" am 25. Juli 2007 berichtet hat, hatte die FDA in der  entscheidenden Sitzung mit Vertretern von GPC Biotech am 24. Juli  2007 dem Unternehmen mehrfach deutlich gemacht, bereits früher  Hinweise erteilt zu haben, dass die in der Studie angewandte Methode  keine Gültigkeit beanspruchen könne.
     ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:
     Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden  deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapi-talanleger.  Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften  Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter  Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland  und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften  Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter  Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren  beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter  Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische  und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer,  Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche  Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten  Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro.  Weitere Informationen unter www.rrlaw.de
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  Rotter Rechtsanwälte, München: Bernd Jochem, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,  E-Mail: mail@rrlaw.de
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