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Occlutech legt Einspruch gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung im deutschen Rechtsstreit mit der AGA Medical Inc ein und stellt Antrag auf Ungültigkeitserklärung

Geschrieben am 07-08-2007

Jena (ots) - Die Occlutech GmbH, führender europäischer Hersteller
von Geräten zur Behandlung des Koronarverschlusses, gab heute
bekannt, dass sie gegen die am 1. August 2007 durch das Landgericht
Düsseldorf gefällte erstinstanzliche Entscheidung Einspruch eingelegt
hat. Der Einspruch durch Occlutech wird damit begründet, dass die
erstinstanzliche Gerichtsentscheidung anscheinend nicht alle durch
Occlutech vorgebrachten relevanten Fakten und Argumente
berücksichtigt. Die Gerichtsentscheidung scheint auf einer
unbeabsichtigt breiten Auslegung des AGA-Patents zu basieren, die
nicht mit den wissenschaftlichen Fakten, physikalischen Gesetzen und
dem Stand der Technik vereinbar ist.

Occlutech ist zuversichtlich, dass sich bei einer Untersuchung des
Falles durch die nächsthöhere Gerichtsinstanz, das Oberlandesgericht
Düsseldorf, eine eingehendere Berücksichtigung der harten Fakten aus
den Bereichen der Materialwissenschaft und der Gesetzgebung zum
geistigen Eigentum zugunsten des Unternehmens auswirken und die
früher ergangene Entscheidung aufgehoben wird.

Occlutech rechnet damit, dass es von heute an 18 Monate bis zu
einem solchen positiven Ausgang dauern wird und beabsichtigt, seine
alten sowie neu hinzukommende Kunden sowohl in Deutschland als auch
auf internationaler Ebene weiterhin mit seiner Palette an PFO- und
ASD-Occludern sowie mit momentan in der Entwicklung befindlichen
diversen neuen Produkten zu beliefern.

Robert Moszner, CEO von Occlutech, sagt: "Die Occlutech-Ocluder
sind neu und innovativ und werden durch eine starke Position in
Sachen geistiges Eigentum geschützt. Zusätzlich zu der hohen
Wahrscheinlichkeit, dass die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung
im Berufungsverfahren zurückgenommen wird, sehen wir eine große
Chance, dass das AGA-Patent aufgrund AGAs eigener Aktionen und
Argumentation bei Gericht für ungültig erklärt wird."

Des Weiteren bemerkt er: "AGAs Pressemitteilung enthält viel heiße
Luft und wir sind zuversichtlich, dass die Fakten und der neueste
wissenschaftliche Stand beweisen, dass wir Recht haben."

Occlutech hat bekannt gegeben, dass es ein Verfahren zur
Ungültigkeitserklärung gegen das einzige dem Unternehmen AGA
verliehene europäische Patent anstrengen wird. Die meisten der
allgemeineren Ansprüche, die von AGA Medical nun in ihre Patente
hineininterpretiert werden, waren von den Prüfern des Europäischen
Patentamtes im ursprünglichen Patentprüfungsverfahren wegen des
Stands der Technik nicht akzeptiert worden. Dies schafft für
Occlutech eine wesentliche und gerechtfertigte Grundlage dafür, einen
Antrag auf Ungültigkeitserklärung zu stellen.

Geräte zur Behandlung des Koronarverschlusses finden Anwendung bei
der Behandlung struktureller Herzkrankheiten, einschließlich
struktureller Herzfehler und Herzanomalien, beispielsweise bei
Defekten der Vorhofscheidewand (Atrial Septal Defects, ASD) oder beim
persistierenden Foramen ovale (Persistant Foramen Ovale, PFO), wobei
die Behandlung minimal-invasiv ohne Operation erfolgt. Der Markt für
diese Geräte, und hier insbesondere für die PFO-Occluder, wird nach
Einschätzungen in den kommenden Jahren signifikant wachsen.

Originaltext: Occlutech GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67606
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_67606.rss2

Weitere Auskünfte erteilt:

Robert Moszner Susanne Goransson
E-Mail: info@occlutech.de E-Mail: info@occlutech.info
Telefon: +49 3641 675 120 Telefon: +46 42 33 65 25


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