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Pflichtthema Künstlersozialversicherung: Haufe stellt kostenlose Informationen zur Künstlersozialabgabe zur Verfügung

Geschrieben am 07-08-2007

Freiburg (ots) - Viele Betriebe sind seit Jahren verpflichtet, die
Künstlersozialabgabe zu bezahlen und wissen das gar nicht.
Künstlersozialabgaben sind auf solche Zahlungen zu entrichten, die
für künstlerische oder publizistische Leistungen gegenüber
selbstständigen Künstlern oder Publizisten erbracht werden. Solche
Leistungen sind beispielsweise die eines Webdesigners, Layouters,
Texters oder Fotografen und können somit in nahezu jedem Unternehmen
eine Rolle spielen.

Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung nun bei allen
Unternehmen und Betrieben, ob diese die Abgabe korrekt ausgeführt
haben. Die Betriebe werden schriftlich aufgefordert, versäumte
Zahlungen aus den letzten fünf Jahren nachzumelden. Wer dieser
Aufforderung nicht binnen vier Wochen nachkommt, dem drohen hohe
Nachzahlungen auf Schätzbasis, Nachprüfungen und Bußgelder von bis zu
50.000 Euro.

Haufe bietet unter http://www.haufe.de/personal/service allen
interessierten Unternehmen eine FAQ-Liste an, die als pdf-Dokument
gratis zum Download bereit steht. Darin wird beispielsweise erklärt,
wie die Künstlersozialabgabe zu entrichten ist und dass sich
Unternehmer selbst bei der Künstlersozialkasse melden sollten und
nicht warten sollten, bis sie von der Deutschen Rentenversicherung
angeschrieben werden.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de


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