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Deutsche Rentenversicherung zu sinkenden Durchschnittsrenten für Neurentner

Geschrieben am 06-08-2007

Berlin (ots) - Unter Berufung auf Zahlen der Deutschen
Rentenversicherung berichten Medien, dass die Rentenzahlbeträge für
Neurentner seit dem Jahr 2000 gesunken sind. Die Deutsche
Rentenversicherung nimmt zu diesen Zahlen folgendermaßen Stellung:

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag wenig aussagekräftig

Die Medienberichte beziehen sich auf den durchschnittlichen
Rentenzahlbetrag. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist aber
lediglich ein statistischer Mittelwert. Er sagt nichts darüber aus,
was ein Arbeitnehmer nach einem langen Berufsleben an Rente erhält.
"Minirenten" etwa von Versicherten, die nur kurze Zeit in die
Rentenversicherung eingezahlt haben, wie Beamte, Selbständige oder
Hausfrauen, senken den Durchschnitt deutlich. Aussagekräftiger ist
hier die Eckrente (die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45
Beitragsjahren). Sie ist von 2000 bis 2006 nicht gesunken, sondern
gestiegen, und zwar um 5,5 Prozent (61,41 Euro) in Westdeutschland
und um 6,47 Prozent (62,82 Euro) in den neuen Bundesländern.

Faktoren für geringeren Rentenzahlbetrag

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist statistisch gesehen
geringer als früher, weil folgende Faktoren eine Rolle spielen:

- Die Rentenversicherung behält - wie die Arbeitgeber bei
Beschäftigten - die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
von der Rente ein. Hier ist es seit 2000 zu einer Mehrbelastung
der Rentner gekommen, die zu einer Minderung des
durchschnittlichen Rentenzahlbetrags führt. Die Rentner müssen
für die Pflegeversicherung seit dem Jahr 2004 voll aufkommen,
vorher hat die Rentenversicherung die Hälfte übernommen. Seit
2005 zahlen auch kinderlose Rentner einen Zusatzbeitrag zur
Pflegeversicherung. Auch für die Krankenversicherung haben die
Rentner einen höheren Beitragsanteil zu tragen. Der Eigenanteil
der Rentner zur Krankenversicherung der Rentner und der
Pflegeversicherung der Rentner hat sich im Westen von 7,6
Prozent und im Osten von 7,75 Prozent im Jahr 2000 auf 9,25
Prozent im Jahr 2006 erhöht. Erhöhen sich diese Beiträge, ergibt
sich infolgedessen keine Rentenminderung, sondern eine Minderung
des Auszahlbetrages.

- Ein weiterer Grund, der zu einer Absenkung der
durchschnittlichen Rentenzahlbeträge führt, sind die Abschläge
für den vorzeitigen Bezug der Altersrente. Nach Berechnungen der
Rentenversicherung gehen rund 50 Prozent der Neurentner
vorzeitig mit Abschlägen in Rente. Diese Entwicklung ging von
2000 bis 2006 mit einer stetigen Verringerung des
Rentenzahlbetrags an Neurentner einher. Neben dem größeren
Anteil an Neurentnern mit Abschlägen ist dafür auch die
deutliche Zunahme der durchschnittlichen Zahl der
Abschlagsmonate verantwortlich. Sie stieg bei den von Abschlägen
betroffenen Versicherten von rund 14 Monaten im Jahr 2000 auf
rund 36,5 im Jahr 2006 um fast das Dreifache. Damit betrug die
durchschnittliche Minderung der Rentenhöhe bei den Rentnern, die
im Jahr 2006 eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit vorzeitig in Anspruch nahmen, rund 11 Prozent.
Allerdings stehen geringeren monatlichen Rentenzahlbeträgen auch
längere durchschnittliche Rentenbezugszeiten gegenüber. Allein
in den letzten 5 Jahren ist die Rentenbezugsdauer um rund ein
Jahr gestiegen.

- Ein weiterer Grund für die sinkenden Durchschnittsrenten sind
die Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen vermehrten Brüche
in der Erwerbsbiografie. Zeiten der Arbeitslosigkeit führen zu
entsprechenden Ausfällen beim Erwerb von Rentenansprüchen und
senken die Rente.

Einflussfaktoren für die weitere Entwicklung

Das Auslaufen von Frühverrentungsmöglichkeiten und ein Anstieg des
Rentenzugangalters auch durch die Einführung der Rente mit 67 sowie
ein Absenken der Krankenversicherungsbeiträge wirken sich positiv auf
die Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge aus.

Entwicklung in der privaten Alterssicherung

Zurecht wird in diesem Zusammenhang auf die zunehmende Bedeutung
ergänzender und zusätzlicher privater Leistungen für die
Altersversorgung hingewiesen. Die seit dem Jahr 2002 verstärkte
Förderung der freiwilligen privaten Vorsorge im betrieblichen und
privatwirtschaftlichen Weg ist deshalb richtig. Allerdings darf man
dabei nicht verkennen, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten
des Zeitraums 2001 bis 2005 sowie die Zunahme der Lebenserwartung
auch bei den Leistungen der privaten Vorsorge niedergeschlagen haben.

Die Sätze für die garantierte Verzinsung der Sparleistungen sind
bei neuen Versicherungsverträgen schrittweise abgesenkt worden, und
zwar von 4 Prozent im Jahr 1995 auf zuletzt 2,25 Prozent seit Anfang
2007. Dies ist auf die sinkenden Nominalverzinsungen sicherer Anlagen
auf den Kapitalmärkten zurückzuführen. Die Entwicklung hat sich auch
in den Ablaufleistungen niedergeschlagen und zu einem Rückgang der
durchschnittlichen Rendite bei ausgezahlten
Kapitallebensversicherungen geführt.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865 89174
Fax.: 030 865 89425
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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