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Erfolgreicher Protest gegen Pharmaunternehmen

Geschrieben am 06-08-2007

Tübingen/Chennai (ots) - Ein kleiner Sieg Davids gegen Goliath ist
geschafft: die von der Pharmafirma Novartis eingereichte Klage gegen
die indische Regierung wurde heute vom obersten indischen Gericht in
Chennai abgewiesen - zugunsten der PatientInnen. "Das ist ein großer
Erfolg der weltweiten Zivilgesellschaft, die fast 500.000
Unterschriften für bezahlbare Arzneimittel und gegen die Klage von
Novartis gesammelt hat." sagt Olaf Hirschmann,
entwicklungspolitischer Berater für HIV/Aids bei Brot für die Welt
und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen AIDS. Das Recht auf
Gesundheit und Leben müsse vor dem Profitinteresse einzelner
Unternehmen stehen, so Hirschmann weiter.

Bereits im Januar des vergangenen Jahres hatte die indische
Regierung den Antrag von Novartis abgewiesen, ein geringfügig
verändertes Präparat gegen Leukämie neu patentieren zu lassen.
Internationalen Experten begrüßten diese Entscheidung. Sie stehe in
Einklang mit dem internationalen Patentrecht (TRIPS), das
ausdrücklich bestimmte Ausnahmeregelungen zulässt, um den Zugang zu
lebensnotwendigen Medikamenten nicht zu behindern und somit die
öffentliche Gesundheit zu schützen. Das Schweizer Pharmaunternehmen
Novartis interpretierte das anders und reichte im Mai 2006 eine Klage
beim obersten Gerichtshof Indiens ein, mit der Begründung, die
indische Umsetzung des Patentschutzes sei nicht konform mit
internationalen Patentschutzabkommen.

Das indische Patentrecht vergibt keine Patente auf Präparate, die
nur in anderer Form oder Kombination von bekannten Wirkstoffen neu
"verpackt" werden, aber keine neuen wirksamen Bestandteile aufweisen.
"Novartis bekam Rückendeckung der weltweiten Pharmakonzerne, denn das
Urteil hat Auswirkungen auf den gesamten Welthandel mit
Arzneimitteln. Der Einführung und Patentierung von Scheininnovationen
ist nun ein klarer Riegel vorgeschoben zum Vorteil für alle
PatientInnen. Der Zugang zu wirksamen und preisgünstigen Präparaten
wird durch das indische Gerichtsurteil enorm verbessert," betont
Albert Petersen, Leiter der Arzneimittelhilfe am Deutschen Institut
für Ärztliche Mission (Difäm).

Etwa ein Drittel der Weltbevölkerung hat noch immer keinen Zugang
zu günstigen Basispräparaten. Das liegt zum größten Teil an der
Haltung der Industrie, die über hohe Preise ihre Rendite und ihr
Marketing absichert. Durch das Urteil kann sichergestellt werden,
dass auch neuere AIDS-Medikamente, die nur geringfügige Veränderungen
aufweisen, in Indien nicht erneut patentiert werden müssen. Dadurch
bekommen mehr Menschen Zugang zu diesen lebensnotwendigen
Medikamenten. Denn Indien ist einer der größten Hersteller von
erschwinglichen Nachahmerprodukten (Generika) und spielt somit eine
Schlüsselrolle bei der Versorgung von ärmeren Ländern mit
Medikamenten.

Originaltext: Aktionsbündnis gegen AIDS
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52831
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_52831.rss2

Pressekontakt:
Kontakt für Hintergrundinformationen:
Albert Petersen, Leiter der Difäm-Arzneimittelhilfe:
Telefon: 07071/206 531, E-Mail: petersen.amh@difaem.de


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