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euro adhoc: Dowslake Venture Ltd / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Ad-hoc-Mitteilung §10 Abs. 3 WpÜG Hannover, den 2. August 2007 BaFin widerruft Befreiung der Dowslake Venture Ltd.

Geschrieben am 02-08-2007


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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02.08.2007

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
mit Bescheid vom 31. Juli 2007 im Befreiungsverfahren der
Dowslake Venture Ltd., Santa Clara, Kalifornien sowie Frau Dr. Dan
Yang und Hern Zibin Lu, Shanghai, den Bescheid vom 17. Januar
2006 widerrufen, wonach diese von der Abgabe eines
Pflichtangebots nach § 35 WpÜG befreit wurden. Die BaFin führt
sinngemäß aus, dass der Widerruf von Amts wegen zulässig sei,
da er unter Ziff. 3 des bestandskräftigen Bescheides vom 17.
Januar 2006 vorbehalten wurde. Gemäß BaFin sei der Widerruf auch
begründet, wobei sich das Widerrufsrecht aus zwei Regelungen des
Bescheides vom 16. Januar 2006 ergebe. Weiter führt die BaFin
an, dass die einzige Voraussetzung für das Bestehen des
Widerrufsrechts sei, dass die Durchführung einer
Sachkapitalerhöhung des Grundkapitals der Pandatel AG zur
Einbringung sämtlicher oder zumindest von 95 % der Anteile an der
Dowslake Microsystems Corp. nicht bis zum 31. Dezember 2006
in das Handelsregister eingetragen werde oder die Antragsteller der
Pandatel AG bis zu diesem Zeitpunkt nicht in anderer Weise das
Eigentum an sämtlichen oder zumindest 95 % der Anteile der
Dowslake Microsystems Corp. verschafft haben. Diese
Voraussetzung sei erfüllt, da im Handelsregister des
Amtsgerichts Hannover nur der Beschluss der Hauptversammlung
vom 27. März 2006 zur Kapitalerhöhung eingetragen sei, nicht
jedoch auch die Durchführung der Kapitalerhöhung. Auch sei der
Bescheid unter der Auflage erlassen, der BaFin unverzüglich die
Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur
Einbringung der vorgenannten Anteile an der Dowslake
Microsystems Corp. aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses der
Pandatel AG nachzuweisen. Da die Durchführung der
Kapitalerhöhung nicht im Handelsregister eingetragen wurde, könne
ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden. Schließlich sei die
Ausübung des Widerrufsrechts auch verhältnismäßig, da der Widerruf
das geeignete Mittel sei, um den Minderheitsaktionären der
Pandatel AG, welchen aufgrund der Befreiung von den Antragstellern
kein Pflichtangebot nach § 35 WpÜG unterbreitet wurde, doch noch
eine Desinvestitionsentscheidung im Rahmen eines Pflichtangebots zu
ermöglichen. Diese Entscheidungsmöglichkeit den Minderaktionären
einzuräumen, sei auch erforderlich. Denn ausgehend vom
gesetzlichen Grundzustand des § 35 WpÜG sei den übrigen Aktionären im
Fall der Erlangung der Kontrolle zwingend ein Pflichtangebot zu
machen, wovon die Antragsteller durch Bescheid vom 16. Januar 2006
befreit worden seien. Da die Grundlage der Befreiung aus
heutiger Sicht entfallen sei, sei der Pflichtenzustand des
§ 35 WpÜG, wie er ohne die Befreiung bestanden hätte, wieder
herzustellen.

Über Dowslake Mit Hauptsitz in Santa Clara, Kalifornien und
Produktionsstätten in Shanghai,


China, bietet Dowslake seinen Kunden die weltweit besten Vorteile -
hochentwickeltes Produktdesign sowie kostengünstige Produktion. Die
Produktpalette von Dowslake enthält eine Reihe kostengünstiger Bausteine für
die Glasfaserübertragungstechnologie. Kürzlich hat Dowslake die Rullingnet
(Hongkong) übernommen, um hochentwickelte Ethernet-über-Sonet/SDH-Lösungen zu
entwickeln. Unter den Dowslake-Kunden befinden sich große
Telekommunikationssystemhersteller mit über 65 % Umsatz in den Vereinigten
Staaten sowie den verbleibenden Umsätzen in Japan, China und Israel. Dowslake


vertreibt ihre Produkte hauptsächlich über ein Netzwerk
unabhängiger Vertriebspartner. Weitere Informationen über Dowslake:
www.dowslakemicro.com


Ende der Mitteilung euro adhoc 02.08.2007 17:57:58
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ots Originaltext: Dowslake Venture Ltd
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

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Raik Packeiser
Tel.: +49 511 33 65 15 31
E-Mail: Raik.Packeiser@insignis.de

Branche: Technologie
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Börsen: Börse Frankfurt / Geregelter Markt/Prime Standard


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