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Urlaub zum Festpreis / Advocard informiert: Eine Erhöhung des Reisepreises zwischen Buchung und Abreise muss nur in seltenen Ausnahmefällen hingenommen werden

Geschrieben am 02-08-2007

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bild ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Wer seine Urlaubsreise früher bucht, kann sich länger auf die
nächste Reise freuen und spart richtig Geld. So oder so ähnlich
lauten die Versprechen der Reiseveranstalter, die ihre Kontingente so
früh wie möglich auslasten wollen. Mit der Ersparnis kann es aber
schnell dahin sein, wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt eine
Preiserhöhung ankündigt. Wen wundert es, dass sich damit auch die
Freude auf den Urlaub schlagartig trübt?

Die Advocard Rechtsschutzversicherung weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass Preiserhöhungen nach Abschluss eines Reisevertrages
in bestimmten Ausnahmefällen zulässig sein können.

Grundvoraussetzung ist, dass zwischen Vertragsabschluss und
geplanter Abreise mindestens vier Monate liegen. Darüber hinaus muss
der Reiseveranstalter dem Kunden die Erhöhung spätestens
einundzwanzig Tage vor Abreise unter genauer Angabe der Gründe
mitgeteilt haben. Der Gesetzgeber lässt dafür aber nur gestiegene
Beförderungskosten (z.B. Kerosin) oder Abgaben (z.B.
Flughafengebühren) sowie Wechselkursänderungen gelten, und auch nur
dann, wenn der Veranstalter sich diese Option im Vertrag ausdrücklich
vorbehalten hat.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Kunde eine
Preiserhöhung von maximal 5 Prozent des Reisepreises hinnehmen. Eine
Erhöhung darüber hinaus oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen
Vorgaben berechtigen den Reiseteilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag.
Stornogebühren fallen nicht an. Alternativ kann er die Umbuchung auf
eine mindestens gleichwertige Ersatzreise aus dem Katalog des
Anbieters verlangen.

Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin bei der Rechtsschutzversicherung
Advocard, rät Kunden: "Wer seine Urlaubsreise früh bucht, profitiert
in der Regel von handfesten Preisvorteilen. Das gilt umso mehr, weil
der Gesetzgeber nachträgliche Preiserhöhungen nur in wenigen
Ausnahmefällen und in geringem Umfang zulässt."

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Adelhelm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de


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