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Magna gibt Zustimmung des Vorstands zu bereits bekanntgegebenerTransaktionsvereinbarung mit Russian Machines bekannt

Geschrieben am 27-07-2007

Aurora, Kanada (ots/PRNewswire) - Magna International Inc. (TSX:
MG.A, MG.B; NYSE: MGA) gab heute bekannt, dass der Vorstand einen
definitiven "Plan of Arrangement" (Vereinbarungsplan) und die
dazugehörigen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der bereits
bekannt gegebenen, vorgeschlagenen strategischen Investition in Magna
durch Russian Machines, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft
der Basic Element Limited, genehmigt hat.

Grundprinzip

Die strategische Investition ist so konzipiert, dass sie Magnas
strategische Massnahmen zur Kapitalisierung bedeutender
Wachstumschancen im wachsenden russischen Automobilmarkt sowie in
anderen Wachstumsmärkten beschleunigt. Magna glaubt, dass, bei der
Adressierung des russischen Marktes, der beste Weg zur Minimierung
des Risikos und Maximierung des Ertrags darin besteht, mit einem
etablierten Industriepartner zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen ist
auch überzeugt, dass, wenn man Russian Machines und seinen
Mehrheitsaktionär Basic Element als strategischen Partner mit einem
zielgerichteten Interesse aufgrund des bedeutenden Besitzanteils an
Magna-Aktien, dieser Partner Magna helfen wird, seine
Expansionsstrategie in Russland und anderen Wachstumsmärkten
umzusetzen Basic Element ist eines der grössten privatwirtschaftlich
organisierten Industriekonglomerate in Russland und die
Tochtergesellschaft Russian Machines besitzt eine
Mehrheitsbeteiligung an der GAZ Group, die wiederum Russlands
zweitgrösster Automobilhersteller ist.

Magna glaubt, dass die vorgeschlagene Vereinbarung, falls sie
umgesetzt wird, zu einem besseren Interessenausgleich zwischen dem
Stronach Trust, der derzeit Magna kontrolliert, Russian Machines und
anderen Magna Aktionären führen wird. Zugleich wird die Vereinbarung
eine bessere "gegenseitige Kontrolle" bei der Ausübung der
Mehrheitsbeteiligung von Stronach Trust an Magna aufgrund des Rechts
zur Benennung von Vorstandsmitgliedern im Vorstand von Russian
Machines und aufgrund neuer Corporate Governance Guidelines schaffen,
die bei bestimmten, wichtigen Transaktionen eine Zweidrittelmehrheit
im Vorstand erforderlich machen. Zudem ist die vorgeschlagene Allianz
darauf ausgelegt, die fundamentalen Geschäftsphilosophien und
Betriebsprinzipien, die das Fundament für Magnas Erfolg darstellen,
zu bewahren, einschliesslich Magnas Corporate Constitution und seiner
Employee Charter.

Zusammenfassung der Vereinbarung

Die Modalitäten der Vereinbarung und die zugehörigen Abkommen
stehen bzgl. allen wichtigen Fragen im Einklang mit den gemeinsam von
Magna und Basic Element am 10. Mai 2007 getroffenen Abkommen und
werden detailliert im Informationsrundschreiben bzw. in der
Aktionärsinformation der Unternehmensleitung (im "Zirkular"), die am
oder um den 1. August 2007 an die Magna Aktionäre geschickt werden,
die bis zum 16. Juli 2007 registriert waren, sofern die für den 28.
August 2007 (vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung) geplante
ausserordentliche Aktionärsversammlung der Magna Aktionäre die
Vereinbarung genehmigt. Das Zirkular enthält die relevanten
Informationen betreffs der Vereinbarung, einschliesslich der (i)
Beschreibung der definitiven Transaktionsmodalitäten; (ii)
Beschreibung der Empfehlungen des Vorstandes an die Aktionäre, der
Faktoren, der die Empfehlung des Vorstands zugrunde liegt, und eine
Beschreibung der vom Sondergremium unabhängiger Direktoren und seinen
Finanz- und Rechtsberatern ("Special Committee of independent
directors and its legal and financial advisors") durchgeführten
Überprüfung; der (iii) Beschreibung der Stimmen der Aktionäre und der
gerichtlichen bzw. regulatorischen Genehmigungen, die zur
Durchführung der Vereinbarung erforderlich sind, wobei diese Stimmen
eine "Mehrheit der Minderheit" ("majority of minority") der von den
Inhabern von Aktien der Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht
abgegebenen Stimmen enthält, wobei diese getrennt als Klasse
abgestimmt haben; sowie die (iv) Beschreibung der verfügbaren Rechte
für die gegen die Vereinbarung stimmenden "Minderheit" ("minority")
der Inhaber von Aktien der Kategorie B, wenn die Vereinbarung die
vorgeschlagene Rückzahlung für die Aktien der Kategorie B beinhaltet,
die derzeit nicht vom Stronach Trust kontrolliert werden. Der
verbleibende Teil dieser Pressemitteilung zeichnet sich durch
detaillierte Informationen aus, die im Zirkular erscheinen und
Aktionäre werden dringend gebeten, dieses Zirkular aufmerksam zu
lesen.

Nach den Modalitäten der Vereinbarung wird Russian Machines ca.
1,54 Mrd. USD investieren, um indirekt 20 Millionen Magna Aktien der
Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht vom eigenen Treasury zu
erwerben. Ein neues kanadisches Holdingunternehmen ("Newco") wird die
entsprechenden Beteiligungen des Stronach Trust an Magna und an
Russian Machines sowie einen Teil der entsprechenden Magna
Beteiligungen von Donald Walker, von Siegfried Wolf, von Vincent
Galifi, von Jeffrey Palmer und von Peter Koob (gemeinsam als
"Direktoren" bezeichnet), allesamt Mitglieder von Magnas Executive
Management, halten. Vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung durch
die abgegebenen Stimmen durch die "Minderheit" der Inhaber der Aktien
der Kategorie B, zieht die vorgeschlagene Vereinbarung den Erwerb
aller ausstehenden Aktien der Kategorie B, die nicht von Stronach
Trust gehalten werden, zum Barpreis von 114,00 CAD je Aktie der
Kategorie B ( "Kategorie-B-Aktienkauf") für die Zurücknahme dieser
Aktien durch Magna nach sich. Wenn die Vereinbarung den Kategorie B
Aktienkauf einschliesst, reduziert sich die Zahl der mit den Aktien
der Kategorie B verbundenen Stimmen von 500 Stimmen auf 300 Stimmen
je Aktie ("Kategorie B Aktien Stimmenreduktion").

Nach Abschluss der vorgeschlagenen Vereinbarung hält Newco
indirekt 726.829 Aktien der Kategorie B und 20.605.000 der Aktien der
Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht. Setzt man die Zustimmung zum
Kategorie B Aktienkauf voraus, so wird Newco indirekt 100 % der
ausstehenden Aktien der Kategorie B und rund 16 % der ausstehenden
Aktien der Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht, halten; diese
stellen zusammen rund 68,8 % des Gesamtstimmrechts aller ausstehenden
Aktien von Magna dar. In Verbindung mit dieser Vereinbarung werden
der Stronach Trust und Russian Machines bestimmte Vereinbarungen
eingehen, die die Beziehung zwischen Newco und Russian Machines als
Aktionäre untereinander regelt; diese Regelungen umfassen das
Stimmrecht der Magna-Aktien, die indirekt von Newco gehalten werden
und die Modalitäten, nach denen Russian Machines seine Investition in
Newco rückgängig machen bzw. nach denen der Stronach Trust Russian
Machines veranlassen kann, dass Russian Machines seine Investition in
Newco rückgängig macht und darüber, wie die hier angesprochenen
Regelungen gekündigt werden können.

Die Direktoren, der Stronach Trust und Stronach & Co., ein
Gesellschafter des Chairmans von Magna, Frank Stronach, haben
Interessen an der Vereinbarung, die sich von denen anderer Aktionäre
unterscheiden. Diese Interessen wurden in der Pressemitteilung von
Magna vom 10. Mai 2007 benannt und sind ebenfalls im Zirkular
enthalten.

Die heutige Zustimmung des Magna Vorstandes zur Vereinbarung
Arrangement und den zugehörigen Abkommen folgt damit dem Bericht und
der durch das Sondergremium unabhängiger Direktoren ausgesprochenen
Empfehlung; das Gremium war zur Überprüfung und genauen Betrachtung
der Vereinbarung bzw. der damit zusammenhängenden Transaktionen
gebildet worden. Dadurch stellt der Vorstand fest, dass die
Vereinbarung im ureigenen Interesse Magnas und seiner Aktionäre ist;
dadurch beantragt er auch die gesetzlich vorgeschriebene Bewilligung
der Vereinbarung für Inhaber von Magna-Aktien der Kategorie A mit
nachrangigem Stimmrecht und für Inhaber von Magna-Aktien der
Kategorie B. CIBC World Markets Inc. ("CIBCWM"), unabhängiger
Finanzberater des Sondergremiums, war zu dem Schluss gekommen, dass,
per 9. Mai 2007 (dem Datum, an dem der Vorstand die vorher bekannt
gegebene Transaktionsvereinbarung mit Russian Machines bewilligte),
die Gegenleistung von 114,00 CAD je Aktie der Kategorie B, die jedem
Minderheitsaktionär von Magna-Aktien der Kategorie B nach der
Vereinbarung angeboten wird, in finanzieller Hinsicht für die
Minderheitsaktionäre von Magna-Aktien der Kategorie B ein faires
Angebot darstellt. Eine Kopie der CIBCWM Fairnessstellungnahme und
die vom Sondergremium bzw. vom Magna Vorstand berücksichtigten
Faktoren und Informationen sowie sonstige relevante Informationen,
sind im Zirkular enthalten.

Vorbehaltlich der gerichtlichen Zustimmung erwartet Magna, dass
die ausserordentliche Aktionärsversammlung am 28. August 2007 in
Toronto stattfindet und dass die Vereinbarung, sofern ihr zugestimmt
wird, im September 2007 in Kraft tritt, vorbehaltlich der
erforderlichen Genehmigungen der Regulierungsbehörden. Die
Vereinbarung erfordert die Zustimmung der Aktionäre unter folgenden
Bedingungen:

- eine Stimmenmehrheit durch Aktionäre, die Magna Aktien der
Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht besitzen und der Aktionäre,
die Aktien der Kategorie B besitzen (wobei bestimmte, nach Massgabe
des Toronto Stock Exchange Company Manual als "Insiders" definierte
Inhaber ausgeschlossen sind), die als Klasse zusammen abstimmen;

- eine Stimmenmehrheit der durch die "Minderheit" der Aktionäre,
die Aktien der Kategorie A besitzen, abgegebenen Stimmen, wobei diese
Aktionäre getrennt als Klasse abstimmen; und

- nur hinsichtlich des Kategorie B Aktienkaufs, eine
Stimmenmehrheit der durch die "Minderheit" der Aktionäre, die Aktien
der Kategorie B besitzen, abgegebenen Stimmen; wobei diese Aktionäre
getrennt als Klasse abstimmen.

Magna und bestimmte Dritte, die in Verbindung mit Magna stehen,
sind, einschliesslich seiner Direktoren und Führungskräfte, für die
Abstimmung zum Erhalt der Zustimmung auch als Inhaber von Aktien der
Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht oder von Aktien der Kategorie
B nicht stimmberechtigt. Wenn der Kategorie B Aktienkauf nicht die
Zustimmung durch die "Minderheit" der Aktionäre, die Kategorie B
Aktien besitzen, findet und der Vereinbarung anderweitig dennoch
durch die erforderlichen Stimmen von Aktionären zugestimmt wird, dann
tritt die Vereinbarung, auch ohne den Kategorie-B-Aktienkauf und die
Kategorie B Aktien Stimmenreduktion, in Kraft (vorbehaltlich der
Erfüllung oder des Verzichts aller anderen Bestimmungen).

Der Vereinbarung muss gerichtlich zugestimmt werden. Vor dem
Versand des Zirkulars wird Magna eine vorläufige richterliche
Verfügung erwirken, die für den Aufruf zur und Veranstaltung der
Ausserordentlichen Aktionärsversammlung sowie für die Gewährung des
Widerspruchsrechte ("Dissident Rights") für die "Minderheit" der
Aktionäre mit Aktien der Kategorie B unter Berücksichtigung des
Kategorie-B-Aktienkaufs sowie für andere verfahrensrechtliche
Angelegenheiten sorgt. Wird die Vereinbarung nicht gemäss der
richterlichen Verfügung von den Aktionären auf der ausserordentlichen
Aktionärsversammlung genehmigt, dann findet eine Anhörung
hinsichtlich einer endgültigen Anordnung statt, um unter anderem die
Fairness der Vereinbarung zu berücksichtigen.

Wesentliches Emittentenangebot

Am 10. Mai 2007 gab Magna, in Verbindung mit der und vorbehaltlich
des Abschlusses der Vereinbarung, seine Absicht, ein wesentliches
Emissionsangebot zum Rückkauf seiner bis zu 20 Millionen ausstehenden
Aktien der Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht, auszugeben,
bekannt. Das Emissionsangebot soll in Form einer modifizierten "Dutch
Auction" annehmen, wobei Magna eine Preisspanne anbieten wird,
innerhalb derer das Unternehmen diese Aktien der Kategorie A mit
nachrangigem Stimmrecht bereit ist, zurückzukaufen. Das
Emissionsangebot zum Rückkauf der bis zu 20 Millionen Aktien der
Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht soll ein Angebot mit einem
Gesamtpreis von maximal 1.536.600.000 werden. Preisinformationen und
andere wichtige Modalitäten werden vom Vorstand beschlossen und noch
vor der ausserordentlichen Aktionärsversammlung bekannt gegeben.

Informationen zu Magna

Magna ist der meistdiversifizierte Automobilzulieferer der Welt.
Magna konzipiert, entwickelt und produziert Komplettfahrzeugsysteme,
Baugruppen, Module und Komponenten und konstruiert und montiert
komplette Fahrzeuge, hauptsächlich für den Verkauf an Erstausrüster
von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Nordamerika, Europa, Asien,
Südamerika und Afrika. Magnas Leistungsspektrum umfasst die
Entwicklung und Konstruktion, das Testen und Herstellen von
Fahrzeuginnenausstattungen, Sitzsystemen, Schliesssystemen,
Metallkarosserie- and Struktursystemen, Sichtsystemen,
Elektroniksystemen, Aussenausstattungssystemen, Antriebssystemen,
Dachsystemen sowie die Konstruktion und Montage kompletter Fahrzeuge.

Magna beschäftigt rund 83.000 Mitarbeiter in 235
Produktionsbetrieben und 62 Produktentwicklungs- und
Konstruktionszentren in 23 Ländern.

Forward Looking Statements (Zukunftsweisende Aussagen)

Die oben erwähnten Erläuterungen können Aussagen enthalten, die,
soweit sie nicht Angaben zur Vergangenheit betreffen,
"zukunftsweisende Aussagen" (Forward-looking Statements) im Sinne
geltender Wertpapiergesetze darstellen. Zukunftsweisende Aussagen
enthalten eventuell Finanzprognosen oder andere Vorhersagen sowie
Aussagen zu Magnas zukünftigen Plänen, Zielen und Magnas
Wirtschaftsleistung oder obigen Aussagen zugrunde liegende Annahmen.
Prognoseartige Aussagen sind bei Magna an Wörtern, wie "kann",
"würde", "könnte", "wird", "wahrscheinlich", "erwarten",
"voraussehen", "glauben", "beabsichtigen", "planen",
"prognostizieren", "vorhersagen", "schätzen" und ähnlichen Ausdrücken
zu erkennen. Alle diese zukunftsweisenden Erklärungen basieren auf
Annahmen und Analysen, die Magna angesichts seiner Erfahrungen und
seiner Wahrnehmung historischer Trends, aktueller Bedingungen und
erwarteter zukünftiger Entwicklungen sowie anderer, von Magna unter
den Umständen als angemessen betrachteten Faktoren getroffen hat. Ob
die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen jedoch mit Magnas
Erwartungen und Vorhersagen übereinstimmen, ist abhängig von einer
Anzahl von Risiken, Prämissen und Unwägbarkeiten. Zu diesen Risiken,
Annahmen und Unwägbarkeiten zählen unter anderem die erwarteten
Vorteile, Wachstumserwartungen und strategischen Ziele, die durch die
Investition seitens bzw. durch die strategische Allianz mit Russian
Machines vollständig erreicht, überhaupt erreicht oder verspätet
erreicht werden; Magna wird von einem Vorstand gelenkt, in den,
zusätzlich zu den derzeitigen Co-Chief Executive Officers, Stronach
Trust und Russian Machines jeweils eine gleiche Anzahl Kandidaten
berufen können, was zur Folge hat, dass Magna indirekt vom Stronach
Trust und Russian Machines kontrolliert wird; Magnas russische
Strategie beinhaltet Investitionen, Geschäftstätigkeiten und Betriebe
in Russland, womit das Unternehmen sich den politischen,
wirtschaftlichen und regulatorischen Risiken und Unwägbarkeiten
dieses Landes aussetzt; die Möglichkeit, dass Russian Machines sein
Recht, seine Investition in Newco rückgängig zu machen und die
Regelungen in Verbindung mit der Vereinbarung nach zwei Jahren
jederzeit zu kündigen, in Anspruch nimmt; die Möglichkeit, dass der
Stronach Trust sein Recht, von Russian Machines zu fordern, seine
Investition in Newco rückgängig zu machen und die Regelungen dieser
Vereinbarung nach drei Jahren zu kündigen; die Möglichkeit, dass der
Kreditgeber von Russian Machines von Russian Machines verlangt, seine
Investition in Newco zurückzuziehen und die Regelungen fristlos zu
kündigen, wenn dieser Kreditgeber befugt ist, sein Darlehen an
Russian Machines zu veräussern; die Möglichkeit besteht, dass die
Bedingungen, die vor dem Abschluss der Vereinbarung erfüllt sein
müssen, nicht erfüllt werden, oder, falls sie erfüllt werden, dass
der Zeitpunkt, zu dem sie erfüllt werden, sich verzögert; der
Eintritt eines beliebigen Ereignisses, einer Veränderung oder anderer
Umstände, die eine Kündigung der Transaktionsvereinbarung, die
Verzögerung des Abschlusses der Vereinbarung oder den Nicht-Abschluss
der Vereinbarung aus einem beliebigen anderen Grund nach sich ziehen
könnten. Neben den Risiken, Annahmen und Unwägbarkeiten in Verbindung
mit der Transaktion bestehen zusätzliche Risiken und Unwägbarkeiten,
die generell im Zusammenhang mit Magna und deren Geschäften stehen,
darunter folgende Einflussfaktoren: rückläufige Produktionsmengen und
Änderungen der Nachfrage der Endverbraucher nach Fahrzeugen;
rückläufige Produktionsmengen bei bestimmten Fahrzeugarten, etwa
bestimmte leichte Nutzfahrzeuge; Kündigung oder Auslaufen beliebiger,
wichtiger Verträgen Magnas mit seinen Kunden; Magnas Unvermögen, die
gestiegenen Rohstoffkosten, etwa für Stahl und Harze sowie die
Energiepreise weiterzugeben; Schwankungen relativer Währungskurse;
Magnas Fähigkeit zur Neutralisierung von Preiszugeständnissen, die
Kunden von Magna vom Unternehmen fordern; Magnas Abhängigkeit vom
Outsourcing durch seine Kunden; Magnas Fähigkeit, gegenüber
konkurrierenden Zulieferern aus Billiglohnländern zu bestehen;
Veränderungen in der Gewinnverteilung Magnas zwischen
Rechtshoheitsgebieten mit niedrigeren Ertragssteuersätzen und solchen
mit höheren Ertragssteuersätzen, sowie Magnas Fähigkeit,
Steuerverluste vollständig buchhalterisch geltend zu machen; sonstige
potenzielle Steuerbelastungen; die finanzielle Notlage einiger von
Magnas Lieferanten und Kunden; das Unvermögen von Magnas Kunden, ihre
Verpflichtungen Magna gegenüber zu erfüllen; Magnas Fähigkeit, die
Vorlaufkosten vollständig einzufahren; Garantie- und Rückrufkosten;
Produkthaftungsklagen, die Magnas Versicherungsdeckung übersteigen;
Ausgaben in Zusammenhang mit der Umstrukturierung und
Rationalisierung einiger Betriebe Magnas; Wertminderungsaufwendungen;
Magnas Fähigkeit, Akquisitionen erfolgreich zu identifizieren, zum
Abschluss zu bringen und zu integrieren; Risiken in Verbindung mit
neuen Fahrzeugproduktionsprogrammen; Rechtsansprüche gegen Magna;
Risiken im Zusammenhang mit im Ausland geführten Geschäften;
Gewerkschaftsaktivitäten in den Betrieben Magnas;
Arbeitsniederlegungen und Auseinandersetzungen hinsichtlich der
Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen; Änderungen der Gesetzeslage
sowie von Regierungsvorschriften; Kosten im Zusammenhang mit der
Erfüllung von Umweltgesetzen und -vorschriften; mögliche
Interessenkonflikte, an denen Magnas Mehrheitsaktionär, Stronach
Trust beteiligt ist; und andere Faktoren, die im Jahresbericht Magnas
bei den Börsenaufsichtsbehörden in den Provinzen und Territorien
Kanadas und im Jahresbericht auf Form 40-F bei der United States
Securities and Exchange Commission und später eingereichten Berichten
und Dokumenten aufgeführt sind. Bei der Bewertung zukunftsweisender
Erklärungen sollten Leser speziell verschiedene Faktoren
berücksichtigen, die eventuell dazu führen, dass tatsächliche
Ereignisse oder Ergebnisse von den in diesen zukunftweisenden
Erklärungen gemachten Aussagen erheblich abweichen. Falls von
geltenden Wertpapiergesetzen nicht anderweitig gefordert, hat Magna
weder die Absicht noch die Verpflichtung zur Aktualisierung oder
Korrektur zukunftsweisender Erklärungen zur Wiedergabe von
Folgeinformationen, nachfolgenden Ereignissen, Ergebnissen, Umständen
oder anderen Faktoren.

Informationen über Kaufangebote für Aktien der Kategorie A mit
nachrangigem Stimmrecht

Wenn Magna mit dem wesentlichen Emittentenangebot (in den USA als
Emittentenkaufangebot bezeichnet) fortfährt, wird Aktionären
nachdrücklich empfohlen, alle Angebotsdokumente sorgsam durchzulesen,
sobald diese zur Verfügung gestellt werden, da sie bedeutende
Informationen über das Angebot enthalten könnten. Der Vorstand von
Magna hat noch keinem Kaufangebot zugestimmt. Diese Pressemeldung
dient lediglich der Information und stellt kein Angebot für den Kauf
oder ein Ersuchen eines Verkaufsangebots für Magna Aktien der
Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht dar. Ersuchen von
Verkaufsangeboten für den Erwerb von Magna Aktien der Kategorie A mit
nachrangigem Stimmrecht werden gegebenenfalls nur nach Massgabe der
Angebotsdokumente durchgeführt, die Magna nach Einreichung derartiger
Angebotsdokumente bei den jeweils zuständigen Börsenaufsichtsbehörden
an seine Aktionäre verteilen würde.

Kaufangebotsdokumente, die in den USA eingereicht werden müssen,
zu denen u.a. das "Schedule TO" und die zugehörigen Anhänge zählen,
sowie alle anderen Dokumente, die Magna bei der Wertpapier- und
Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission)
einreichen muss, werden ggf. kostenlos auf der Webseite der
Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde unter http://www.sec.gov
verfügbar gemacht. Sie können hierfür auch J. Brian Colburn, den
Executive Vice-President und Secretary von Magna, unter
+1-905-726-2462 anrufen. Darüber hinaus werden derartige Dokumente
ggf. kostenlos allen Inhabern von Aktien der Kategorie A mit
nachrangigem Stimmrecht zugestellt.

Originaltext: Magna International Inc.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6683
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6683.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Vincent Galifi unter,
+1-905-726-7100


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