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WAZ: Urteil zu verdeckten Ermittlungen: Nicht noch belohnen - Kommentar von Steffen Gaux

Geschrieben am 26-07-2007

Essen (ots) - Dass er die Schülerin ermordet hat, steht außer
Frage. Nur die Art, wie sich die Polizei sein Schuldeingeständnis
beschafft hat, wurde hinterfragt. Mit negativen Folgen: Jetzt wird
die Haftstrafe ausgesetzt gegen einen Mann, der ein Kind getötet hat.
Durch ein höchstrichterliches Urteil. Verdeckte Ermittlungen seien
unzulässig, wenn der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht
Gebrauch gemacht hat.
Das BGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer von
Straftaten. Es entsteht der Eindruck, dass die Rechte des Täters über
die des Opfers gestellt werden. Das Recht, die Aussage zu verweigern,
steht jedem Angeklagten zu. Das ist Gesetz. Das ist gut so. Dennoch:
Der Staat hat das Recht, ja die Pflicht, Straftäter zu verfolgen und
dingfest zu machen. Dabei sollte ihm jedes intelligente Mittel
eingeräumt werden.
Folter also nicht. Aber sich das Vertrauen eines Verdächtigen zu
erschleichen, verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Die
Unverfrorenheit, in privater Runde eine Straftat zu gestehen, zu der
man sich im Gerichtssaal nicht äußern will, darf nicht noch belohnt
werden.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: (0201) 804-8975
zentralredaktion@waz.de


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