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"Report München": Bern wirft der deutschen Justiz Völker-rechtsverletzung vor / Sprengt die Schweiz die Verfahren gegen Max Strauß und Karlheinz Schreiber?

Geschrieben am 20-07-2007

München (ots) - In einer beispiellosen Intervention hat sich die
Schweiz in die Verfahren um den bislang größten Schmiergeldskandal
der Bundesrepublik eingeschaltet. In einem Schreiben vom 9. Juli
2007, das dem ARD-Magazin "Report München" vorliegt, verlangt das
Berner Bundesamt für Justiz "die Aufhebung" der Urteile im
Zusammenhang mit dem Fuchs-Panzer-Geschäft des Thyssen-Konzerns mit
Saudi-Arabien. In dem an das Bundesjustizministerium in Berlin
gerichteten siebenseitigen Dokument heißt es, die deutschen Behörden
hätten "sämtliche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen", um "den
rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen". Die Schweiz benennt
ausdrücklich die schon abgeschlossenen Verfahren gegen die
Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert, sowie gegen
Ex-Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls, die vom Augsburger
Landgericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden sind. Die
Berner Justiz fordert nachhaltig, "abgeschlossene Verfahren
rückgängig zu machen".

Das Schweizer Veto bezieht auch die noch anhängigen Verfahren
gegen Max Strauß und Karlheinz Schreiber ein.

Die Schweiz untersagt, die auf dem Weg der Rechtshilfe nach
Deutschland gelieferten Bankunterlagen als Beweismittel zu verwenden
und will "schriftlich bestätigt haben, dass die besagten Beweismittel
nicht zu diesem Zweck verwendet werden".

Es ist das erste Mal, dass die Schweiz sich in dieser Form mit der
deutschen Justiz auseinandersetzt. Sie wirft den deutschen Gerichten
vor, darunter dem Bundesgerichtshof (BGH), das völkerrechtlich
verbindliche Rechtshilfeabkommen verletzt zu haben. Die Warnung aus
Bern ist deutlich: Der BGH habe eine Lage geschaffen, die "für die
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz im Bereich der
Rechtshilfe unabsehbare Konsequenzen" habe.
Folco Galli, der Sprecher des Berner Bundesamtes für Justiz sagte
gegenüber "Report München" in einem Interview: "Dies wäre einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Bekämpfung strafbarer
Handlungen abträglich und würde im Ergebnis beiden Ländern schaden.
Wir sind nicht gewillt, diese Verletzungen hinzunehmen. Bis zur
Klärung der Sachlage wird die Schweiz für die im vorliegenden
Sachverhalt in Deutschland noch hängigen Strafverfahren keine weitere
Rechtshilfe mehr leisten."

Kernpunkt der Auseinandersetzung sind die Schweizer Bankunterlagen
von Karlheinz Schreiber. Diese waren auf Grund eines Augsburger
Rechtshilfeersuchens im Jahr 1999 nach Deutschland transferiert
worden. Zum Streit kam es, als das Schweizer Bundesamt später
feststellen musste, dass in dem deutschen Rechtshilfeersuchen
"wesentliche Tatsachen" fehlten, erklärt Folco Galli gegenüber dem
ARD-Magazin. Die Schweiz fühlte sich von der Augsburger
Staatsanwaltschaft über die Tatsache nicht informiert, dass das für
Thyssen zuständige Finanzamt die Schmiergeldzahlungen in Höhe von 220
Millionen Mark als "nützliche Aufwendungen" genehmigt hatte.
"Demzufolge liegt auch kein rechtshilfefähiger Abgabebetrug vor", die
Rechtshilfe sei "zu Unrecht gewährt worden", sagt Folco Galli.

Schon im Dezember 2002 und erneut im November 2006 hatte die
Schweiz vergebens darauf hingewiesen, dass in Sachen Fuchspanzer
keine Rechtshilfe möglich sei. Der Bundesgerichtshof setzte sich
ebenso wie die Augsburger Justiz in den Revisionsverfahren Maßmann
und Haastert darüber hinweg und sagte, dass es in der
Entscheidungsbefugnis der deutschen Justiz liege, einmal gelieferte
Akten als Beweismittel einzusetzen. Außerdem sei die Schweiz durch
die Augsburger Staatsanwaltschaft nicht getäuscht worden. Das sieht
Bern nun ganz anders.

Das Veto aus Bern könnte Auswirkungen auf die politischen
Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz haben. Nach
Informationen von Report München hat sich das Berner Bundesamt seine
erneute Intervention diesmal vom Schweizer Justizminister Christoph
Blocher absegnen lassen.
Am Montag wird der Prozess gegen Max Strauß vor dem Augsburger
Landgericht fortgesetzt.

Bei Verwendung bitte Quellenangabe!

Originaltext: BR Bayerischer Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7560
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7560.rss2

Pressekontakt:
Bei Rückfragen:
Redaktion Report, Klaus Wiendl, Tel.: 089 / 3806-5263, -5370 oder
0171 / 81 49 570.


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