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TK rät: Bonusheft für Kinder nicht vergessen

Geschrieben am 18-07-2007

Hamburg (ots) - Für viele Erwachsene ist es selbstverständlich,
ihre Kontrolltermine beim Zahnarzt im Bonusheft abstempeln zu lassen.
Weniger bekannt ist, dass bereits Kinder ab zwölf Jahren ein
Bonusheft erhalten. Darin können sich die Jungen und Mädchen ihre
halbjährlichen Kontrolltermine bestätigen lassen. Darauf weist die
Techniker Krankenkasse (TK) hin. Das kleine Heft sollte gut
aufbewahrt werden, denn es ist bares Geld wert: Wer seine Zähne
turnusgemäß vom Zahnarzt kontrollieren lässt, erhält höhere
Zuschüsse, sobald Zahnersatz wie eine Krone oder Brücke notwendig
wird. Auch Kinder und Jugendliche können schnell einmal einen
bleibenden Zahn verlieren, zum Beispiel wenn sie sich bei einem
Sport- oder Freizeitunfall einen Schneide- oder Eckzahn ausschlagen.

Das Bonusheft kann Kinder und Jugendliche zudem motivieren, schon
frühzeitig Verantwortung für ihre eigene Zahngesundheit zu
übernehmen. Eltern können mit ihren Kindern vereinbaren, dass sie
selbstständig die halbjährlichen Kontrolltermine beim Zahnarzt
vereinbaren und in ihr Bonusheft eintragen lassen. Positiver
Nebeneffekt: Die Sprösslinge empfinden den regelmäßigen
Zahnarztbesuch mit der Zeit als selbstverständlich. Dies ist
günstiger, als erst dann zum Zahnarzt zu gehen, wenn bereits Zähne
erkrankt sind oder sogar schon schmerzen.

Die Zahnvorsorge beginnt übrigens schon frühzeitig: Für Klein- und
Vorschulkinder gibt es drei zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen. Die erste Kontrolle soll im dritten
Lebensjahr stattfinden, die beiden weiteren Untersuchungen folgen bis
zum sechsten Geburtstag. Kinder mit hohem Kariesrisiko können ab dem
dritten Lebensjahr zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack
behandelt werden, um Karies vorzubeugen.

Ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
sind halbjährliche Zahn-Checks vorgesehen. Erwachsene sollten
mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle. Wer sein Bonusheft beim
Zahnarztbesuch vergessen hat, kann sich den Kontrolltermin nachtragen
lassen. Vor einem Zahnarztwechsel empfiehlt es sich, das Bonusheft
vollständig ausfüllen beziehungsweise abstempeln zu lassen. Für
Vorsorgeuntersuchungen wird keine Praxisgebühr fällig.

Der Bonus für Zahnersatz staffelt sich so: War der Patient in den
vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig beim Zahnarzt
und hat zudem seine Zähne konsequent gepflegt, erhöht sich der
Festzuschuss für den Zahnersatz um einen Bonus von 20 Prozent. Wer in
den letzten zehn Jahren die Kontrolltermine regelmäßig wahrgenommen
hat, erhält sogar einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema Zähne gibt es im Internet unter
www.tk-online.de und in der Broschüre "Die Zähne", die dort
heruntergeladen werden kann (Rubrik "Formulare & Broschüren").

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6910
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Für Rückfragen:
Gabriele Baron
Tel. 040 - 6909 -1709, Fax 040 - 6909 - 1353,
E-Mail: gabriele.baron@tk-online.de


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