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Besonderer Vertreter der HVB erklärt: HVB-Vorstand verhindert Tätigkeit

Geschrieben am 13-07-2007

Bonn (ots) - Der Besondere Vertreter der HVB, Dr. Thomas Heidel,
wird momentan durch den Vorstand der HVB an einer Erfolg
versprechenden Aufnahme seiner Arbeit gehindert. Dr. Heidel, der
Rechtsanwalt in der Bonner Sozietät Meilicke Hoffmann & Partner ist,
wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juni 2007 zum sog.
Besonderen Vertreter bestellt mit der Aufgabe insbesondere der
Geltendmachung von Ersatzansprüchen der HVB gegen Unicredit, den
HVB-Vorstand u.a. im Zusammenhang mit der Veräußerung der Bank
Austria Creditanstalt AG ("BACA") an Unicredit.

Am Tag nach der Bestellung von Dr. Heidel zum Besonderen Vertreter
ließ die HVB durch eine Sprecherin erklären, dass der Besondere
Vertreter Zugang zu allen Unterlagen habe und alle Mitarbeiter
befragen könne. Entgegen diesen Verlautbarungen, über die die Presse
berichtete, erkennt der HVB-Vorstand die dem Besonderen Vertreter
durch die Hauptversammlung verliehene Rechtsstellung nunmehr nicht
mehr an und verweigert bislang sowohl den vom Besonderen Vertreter
verlangen ungehinderten Zugang zu allen im Zusammenhang mit den von
ihm geltend zu machenden Ersatzansprüchen stehenden Unterlagen, zu
denen auch Interna der HVB gehören, als auch die Unterrichtung der
HVB-Mitarbeiter in der verlangten Weise über Funktion und
Unterrichtungsmöglichkeiten des Besonderen Vertreters. Der
HVB-Vorstand begründet den Meinungswandel mit einer zunächst nur
angekündigten und inzwischen angeblich tatsächlich erhobenen
Anfechtungsklage von Unicredit gegen die am 27. Juni 2007 gefassten
Hauptversammlungsbeschlüsse über die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen und die Bestellung des Besonderen Vertreters.
Obgleich der Besondere Vertreter erklärtermaßen im Interesse der HVB
eine möglichst geräuschlose Erfüllung seiner Aufgabe anstrebt, sah er
sich angesichts der geänderten und bislang nicht öffentlich gemachten
Haltung des Vorstands gezwungen, zur Durchsetzung der mit seinem Amt
verbundenen Befugnisse und Pflichten eine einstweilige Verfügung beim
Landgericht München I zu beantragen, über die am 16. August 2007
mündlich verhandelt wird.

Originaltext: Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=67365
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_67365.rss2

Pressekontakt:
Frau Sonja Brucherseifer
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtanwälte
Partnerschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Fon 49 - 228 - 72543-11
Fax 49 - 228 - 72543-20
heidel@meilicke-hoffmann.de
www.meilicke-hoffmann.de


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