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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Wenn einer eine Reise tut / Hausrat auch außer Haus versichert

Geschrieben am 13-07-2007

Coburg (ots) - Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet
Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da noch die Laune
verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres
nicht vor Langfingern. Wer einmal in seinem leer geräumten
Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune
verflogen sein kann.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät einen kühlen Kopf zu
behalten. Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit
gültige Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen
Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht
entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer
stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem jemand mit
Gewalt etwas wegnimmt. - Hat ein Dieb zugeschlagen, langt es nicht,
den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort
muss eingeschaltet werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das
Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt
kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen,
ist der Hausrat auch hier mitversichert. Dies gilt nicht, wenn ein
Auto im Freien geparkt wurde. - Auch wichtig: Wertsachen, wie zum
Beispiel Schmuck, dürfen niemals unbeaufsichtigt im Auto
liegenbleiben.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf
gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und
Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert.
Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie
verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch
Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.

Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel
liegt die Obergrenze bei maximal zehn Prozent der Versicherungssumme,
höchstens jedoch 12.000 Euro. Hat der Versicherungsnehmer seinen
Hausrat also mit 75.000 Euro versichert, ersetzt die Versicherung in
solch einem Fall - einschließlich des zehnprozentigen Vorsorgebetrags
- maximal 8.250 Euro.

Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu
variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich
bei seiner Versicherung erkundigen.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7239
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
HUK-COBURG Pressestelle
Tel.: 0 95 61/96-20 84
Mail: presse@huk-coburg.de


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