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Mitgefangen - mitgehangen? Ihre neuen Rechte als Wohnungseigentümer / Seit wenigen Tagen gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz - Was hat sich für private Wohnungseigentümer seitdem geändert?

Geschrieben am 13-07-2007

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bild ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Seit wenigen Tagen gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz. Die
wichtigste darin enthaltene Änderung sieht vor, dass
Eigentümergemeinschaften gemeinsam verwalteter Immobilien
Entscheidungen ab jetzt auch per Mehrheitsbeschluss fällen können,
anstatt wie bisher nur einstimmig.

Hierzu Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin der
Rechtsschutzversicherung Advocard: "Die Neuregelung des
Wohnungseigentumsgesetzes beseitigt auf der einen Seite viele
bürokratische Hürden. Notwendige Maßnahmen wie Modernisierungen - man
denke nur an den Umwelt- und Klimaschutz - können jetzt viel zügiger
umgesetzt werden, weil sie nicht mehr von einzelnen blockiert werden
können. Zum Ausgleich hat der Gesetzgeber aber auch Mechanismen
eingebaut, die die Rechte jedes einzelnen Eigentümers stärken und ihn
vor finanziellen Risiken schützen."

Im Kern erlaubt das neue Gesetz, anders als bisher,
Mehrheitsentscheidungen beim Beschluss von Maßnahmen, die dem
Werterhalt einer Immobilie dienen. Das kann der Einbau einer
Aufzugsanlage oder die Verbesserung der Wärmedämmung sein. In der
Praxis heißt das: Der Aufzug kann eingebaut werden, wenn mindestens
drei Viertel aller Eigentümer zustimmen, denen zusammen mindestens
die Hälfte der Wohnanteile gehören. Einstimmigkeit ist in diesem Fall
nicht mehr notwendig.

Künftig können die Eigentümer durch einen Mehrheitsbeschluss auch
selbst entscheiden, wie Gemeinschaftskosten auf die einzelnen
Eigentümer umgelegt werden. Wenn zum Beispiel alle Fenster in einer
Wohnanlage erneuert werden, kann sich die Eigentümergemeinschaft per
Abstimmung dafür entscheiden, dass die anfallenden Kosten nach Anzahl
der Fenster pro Wohneinheit aufgeteilt werden und nicht, wie bisher,
stur nach Eigentumsanteilen. Das soll nach dem Willen des
Gesetzgebers zu gerechteren Verteilungen führen als bisher.

Wohnungseigentümer können sich auch noch über eine weitere gute
Nachricht freuen: Ab jetzt haften Sie für Forderungen an die
Eigentümergemeinschaft nur noch mit einem Anteil, der ihrem
Miteigentumsanteil entspricht. Praxisbeispiel: Wer fünf Prozent einer
Wohnimmobilie besitzt, ist für eine nicht bezahlte
1000-Euro-Handwerkerrechnung nur zu fünf Prozent haftbar, also mit
maximal 50 Euro.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die gesetzliche Bestimmung zur
Führung einer Beschlusssammlung. Hierin müssen alle in einer
ordentlichen oder außerordentlichen Eigentümerversammlung gefassten
Beschlüsse festgehalten werden. Das ist gerade für Kaufinteressenten
hilfreich, die sich so schon vorab einen Eindruck über ihre
zukünftigen Rechte und Pflichten verschaffen können.

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19772
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Adelhelm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de


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